Was Sie benötigen
- Geduld
- Zeit
- Arbeit
- große Wohnung
Voraussetzungen für eine Pflegemutter
- Die Voraussetzungen sind bei einer Pflegemutter auch nicht anders wie bei Pflegeeltern. Sie müssen das Kind so nehmen wie das Kind dann eben ist. Sie müssen sich aber auch als Pflegemutter mit dem Lebensumstand des Kindes vertraut machen. Was Sie auf keinen Fall machen sollten, wäre zu große Erwartungen an das Kind zu haben. Das Pflegekind kommt natürlich nie alleine zu Ihnen. Das Pflegekind wird begleitet von Sozialarbeitern aber auch vielleicht von Verwandten.
- Prinzipiell darf jeder Pflegemutter werden. Nur zwischen Pflegemutter und Pflegekind muss der normale Altersabstand da sein.
- In der Anfangszeit muss immer ein Elternteil da sein. So bekommt das Kind eine Bezugsperson. Sie können aber auch Elternzeit nehmen für 36 Monate. Sie haben aber auch die Möglichkeit sich das mit Ihrem Partner zu teilen. Wenn Sie in Elternzeit gehen sollten, dürfen Sie auch weiterhin arbeiten gehen aber nicht mehr als 30h/ Woche.
- Von Ihnen als Pflegemutter wird dann ein ärztliches Gesundheitszeugnis angefordert. Damit die Vermittlungsstelle sieht, dass es sauber ist. Das Pflegekind braucht dann natürlich auch sein eigenes Zimmer, es kann sich zwar auch eines teilen, aber es wäre schon besser wenn es ein eigenes hat.
- Wenn Sie beim Jugendamt waren und sich dort informiert haben wird das Jugendamt Sie zu Vorbereitungsseminaren schicken. Das Jugendamt schaut dann auch bei Ihnen zu Hause vorbei und führt mit Ihnen Gespräche.
- Dann werden Sie zu einer Vermittlungsstelle weitergeleitet. Wenn es dann soweit ist und Sie bekommen ein Pflegekind dann bekommen Sie nicht nur den Unterhalt als Pflegemutter sondern auch Kindergeld und Pflegegeld. Sie müssen sich aber auch mit dem Gedanken anfreunden, dass das Pflegekind irgendwann wieder in seine Familie zurückkehrt.
Als Pflegemutter haben Sie sechs Möglichkeiten der Pflege
- Kurzzeitpflege: dies bedeutet das Sie ein Kind nur eine gewisse Zeit haben, aber Tag und Nacht. Denn die Eltern sind bei dieser Pflegeform weiterhin Bezugsperson.
- Bereitschaftspflege: Das Kind ist erstmal dann bei Ihnen, weil dann auch unklar ist was mit dem Kind passiert, ob es ins Heim oder zu einer dauerhaften Pflegemutter geht.
- Wochenpflege: Sie haben das Pflegekind die Woche über weil vielleicht die Arbeitszeiten der Eltern unregelmäßig sind oder der Arbeitsort zu weit weg ist.
- Dauerpflege: Diese Pflege ist eine Langjährige Pflege und Sie haben dann das Kind bis es Selbstständig ist.
- Sonderpflege: Die Pflegeeltern die so etwas machen brauchen oder haben eine gesonderte Ausbildung. Diese Eltern haben geistig behinderte oder entwicklungsgestörte Kinder in Pflege.
- Verwandtenpflege: Diese Pflege bedarf keiner großen Worte. Das sind eben die Kinder bei Omas oder Opas, Neffen oder Nichten, Tanten oder Onkel. Meist nur kurzfristig weil eben beide Elternteile arbeiten gehen müssen.
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