Pflegemutter - Obhut über fremde Kinder
- Der Verdienst einer Pflegemutter liegt in diesem Falle eher in der guten Tat an der Gesellschaft, als in finanzieller Hinsicht. Schließlich übernimmt eine Pflegemutter nicht des Geldes wegen die Pflegschaft über ein fremdes Kind, sondern weil sie helfen möchte.
- Die Pflegschaft fremder Kinder erfordert die Bereitschaft und vor allem die Fähigkeit, sich auf die jeweiligen Gegebenheiten des Kindes einzulassen (sozialer Background, traumatische Erlebnisse, etc.).
- Trotz der Pflegschaft bleibt das Sorgerecht bei den leiblichen Eltern. Es sei denn, das Sorgerecht wurde auf einen Vormund übertragen.
- Ist das Pflegeverhältnis für einen längeren Zeitraum vorgesehen, haben die Pflegeeltern die Befugnis, bei täglichen Angelegenheiten des Pflegekindes, wie Verwaltung des Lohns, etc., mitzuentscheiden.
Verdienst bei einer Pflegschaft
- Eine Pflegemutter verdient an einem Pflegekind nichts. Sie erhält lediglich Pflegegeld für den täglichen Bedarf des Kindes und eine Art Anerkennung für die Erziehungsleistung. Zum täglichen Bedarf gehören die Ernährung, Kosten für Strom, Heizung, Bekleidung, Hausrat, Gesundheitspflege und Schulbedarf.
- Da die vom Jugendamt an die Pflegemutter gezahlten Beträge fix sind, kann der Verdienst einer Pflegemutter in diesem Sinne nicht kalkuliert werden.
- Eine Pflegemutter sollte lediglich berücksichtigen, dass vom gezahlten Pflegegeld auch die Renten- und Unfallversicherung gezahlt werden muss.
- Lediglich Klassenfahrten, Sehhilfen, Kindergartenbeiträge, Kommunion, Einschulung, Starthilfe bei der ersten eigenen Wohnung des Pflegekindes und Ferienbeihilfe werden zusätzlich vom Staat finanziell unterstützt.
- Prinzipiell gilt: Der Verdienst einer Pflegemutter gilt vorrangig dem Kind und nicht dem privaten Zwecke.
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