Pflegeeltern - aus Liebe zum Kind
- Das Jugendamt nimmt die Hilfe von Pflegeeltern in Anspruch, wenn die Herkunftseltern nicht mehr in der Lage sind, sich ordnungsgemäß um das Kind zu kümmern.
- Um den Bedarf des Kindes zu decken und die „Ersatzeltern“ für ihren Aufwand zu entschädigen, erhalten diese ein Pflegegeld für das von ihnen aufgenommene Kind.
- In diesem Pflegegeld sind der monatliche Lebensunterhalt und ein Entgelt für die Leistungserbringung der Eltern enthalten.
- Mit diesem Betrag werden außerdem die Unfallversicherung und die Alterssicherung für beide Pflegeeltern finanziert.
- Zusätzliche Kosten wie Klassenfahrten, eine Brille etc. sind nicht darin enthalten. Sie können durch einmalige Zuschüsse gedeckt werden.
- Die Höhe des Pflegegeldes ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Da jedes Jahr die Höhe neu festgesetzt wird, können sich die Beträge ständig ändern.
- Auch das Alter des Kindes spielt bei der Berechnung eine Rolle. Jüngere Kinder haben einen geringeren Bedarf als ältere und erhalten dementsprechend weniger Geld.
Pflegegeld beantragen
- Pflegegeld kann beim zuständigen Jugendamt beantragt werden. Allerdings ist dies nur möglich, wenn das Pflegekind aufgrund einer Entscheidung des Jugendamtes bei den Pflegeeltern lebt. Freiwillig aufgenommene Kinder fallen nicht darunter.
- Sobald das Pflegekind aufgenommen wurde, zahlt das Jugendamt einen monatlichen Betrag, und zwar so lange, wie sich das Kind in der Vollzeitpflege der „Ersatzeltern“ befindet.
- Wird das Kind volljährig oder verlässt es die Familie, entfällt auch die Zahlung des monatlichen Erziehungs- und Unterhaltsgeldes.
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