Fakten zum Pflegekinderdienst
- Der Pflegekinderdienst gilt als Alternative zur Heimunterbringung. So kann ein Kind vorübergehende Pflege außerhalb seiner Familie bekommen, darf jedoch dennoch den Kontakt zu den Eltern halten und behält zudem die Möglichkeit, später in die ursprüngliche Familie zurückzukehren. Sowohl rechtlich als auch psychologisch besteht dabei sogar der Anspruch an die Pflegefamilie, den Eltern des Kindes Zugang zu ihrem Kind zu gewähren.
- Als Pflegeeltern kommen Sie in Frage, sobald Sie in der Lage sind Trost und Vertrauen, zudem finanzielle Stabilität und medizinische Versorgung zu gewährleisten. Sie müssen nicht in traditionellen Familienverhältnissen leben, sodass neben Alleinerziehenden auch unverheiratete oder gleichgeschlechtliche Paare ein Kind aufnehmen können. Wichtig ist die materielle und emotionale Stabilität, die Ihr Haushalt dem Kind bieten kann. Grundsätzlich sollten Sie in einem angemessenen Alter zum Kind stehen, zudem wird gefordert, dass das jüngste eigene Kind mindestens 2 Jahre älter ist als das Pflegekind. Auch sollte ausreichend Wohnraum vorhanden sein. Ein Kind, das älter ist als 11 Jahre muss in seiner Pflegefamilie in einem eigenen Zimmer untergebracht werden können.
- Reden Sie schon weit vorher mit allen Mitbewohnern über Ihr Vorhaben ein Pflegekind aufzunehmen, um sich darüber klar zu werden, ob sie einer solchen zusätzlichen Herausforderung überhaupt gewachsen sind. Auch Selbsthilfegruppen können Ihnen im Voraus helfen, sich zusätzlich zu den Vorbereitungskursen des Jugendamts auf ihr Pflegeelterndasein vorzubereiten.
So können Sie ein Kind aufnehmen
- Wenn Sie sich zusammen mit Ihrer Familie für ein Pflegekind entschieden haben, sollten Sie eine Bewerbung ans örtliche Jugendamt schicken. Nur das Amt ist nämlich berechtigt, Ihnen eine Pflegegenehmigung in Form einer Unbedenklichkeitsbescheinigung auszustellen. Zusätzlich zu Ihrer Bewerbung müssen Sie dem Jugendamt einen Einblick in Ihr Führungszeugnis gewähren. Auch ein ärztliches Attest sollte beiliegen, um sicherzustellen, dass Sie an keiner lebensbedrohlichen Krankheit leiden, zudem wird man von Ihnen einen Einkommensnachweis verlangen.
- Sobald Ihre Unterlagen geprüft worden sind, schickt das Jugendamt einen Angestellten zum Hausbesuch. Neben einer Besichtigung der Wohnung wird der Beamte Ihre Mitbewohner kennenlernen wollen und Sie durch Fragebögen und Gespräche auf Ihre Pflegetauglichkeit prüfen. Rechnen Sie mit privaten Fragen, die sich in erster Linie auf Ihre Weltanschauung und Ihre Erziehungsziele, Ihre eigene Kindheit und mögliche Trennungen beziehen. Die wichtigste Frage im Gespräch bleibt jedoch die nach Ihrer Motivation. Über eine ehrliche Antwort auf diese Frage sollten Sie schon im Voraus nachdenken.
- Ist man mit Ihren Ergebnissen zufrieden, so wird man versuchen, Ihnen ein Kind zu vermitteln. Zusammen mit dem Jugendamt wird aus der Vielzahl von pflegebedürftigen Kindern das gewählt, das am besten zu Ihrer Familie passt. Zudem erstellen Sie mit den Zuständigen des Jugendamts einen Plan, welche Vorkehrungen für das Kind getroffen werden müssen. Falls das Jugendamt kein geeignetes Kind für Sie findet, können Sie sich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen lassen mit der Sie sich bei anderen Institutionen wie der Caritas oder der Diakonie weiterbewerben dürfen.
- Noch bevor Sie das Pflegekind tatsächlich aufnehmen, sollten Sie sich mit den Zuständigen auch über die Pflegeform unterhalten.
Weitere Anmerkungen, falls Sie ein Pflegekind aufnehmen möchten
- So können Sie einem Kind bis zu 3 Monaten ein Zuhause und damit Kurzzeitpflege gewähren. Dieser Pflegfall bietet sich vor allem dann an, wenn einer alleinerziehenden Mutter ein Krankenhausaufenthalt bevorsteht und das Kind nirgendwo untergebracht werden kann. Nach drei Monaten kann die Pflege verlängert werden.
- In Opposition dazu steht die Dauerpflegeform. Hier sollen Sie das Kind bis zu seiner Verselbstständigung betreuen und müssen so einen besonders guten Eindruck auf das Jugendamt gemacht haben.
- Der erweiterte Förderbedarf gilt für schwer erziehbare oder behinderte Kinder. Weil Sie für eine solche Pflegeform eine höhere soziale Kompetenz benötigen, sollten Sie im besten Falle bereits Kurse oder sogar eine Ausbildung im Erzieher bzw. Krankenpflegerberuf absolviert haben.
- Die Tagespflege ist als Ersatz zur Kinderkrippe anzusehen. So können Eltern, die in Nachtarbeit arbeiten, Ihr Kind bei Ihnen abgeben. Auch die Wochenpflege gilt als krippenähnliche Betreuung - hier nehmen Sie ein Kind für 5 Tage und Nächte auf, wenn ein alleinerziehender Vater beispielsweise geschäftlich unterwegs ist. Da eine solche Pflegeform nur in dringenden Fällen gewährt wird, ist die Wochenpflege jedoch eher unwahrscheinlich.
Grundsätzlich erhalten Sie in allen Pflegeformen einen Versorgungsbetrag für das Kind, zudem wird Ihr Erziehungseinsatz entlohnt. Wegen dem Geld oder durch den Wunsch Ihren Kindern einen Spielgefährten zu besorgen, sollten Sie jedoch kein Pflegekind aufnehmen. Ihre Motivation sollte es letztendlich sein, einem benachteiligten Kind ein Stück bessere Welt zu geben.
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