Der Personalausweis als Reisedokument
- Der deutsche Personalausweis ist ein Identitätsnachweis für Bürger dieses Landes.
- Er hat Dokumentenstatus, ein Lichtbild und üblicherweise eine elektronische Unterschrift.
- Einen Personalausweis muss jeder deutsche Staatsbürger ab einem Alter von 16 Jahren haben.
- Wenn Sie ins Ausland reisen, ist der Personalausweis das Dokument, dass Ihre Staatsangehörigkeit belegt. Dafür muss er zwingend Gültigkeit besitzen.
- In Europa genügt in vielen Ländern, die dem Schengen Abkommen angehören, der Personalausweis als Reisedokument.
- Der Personalausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren. Für Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres hat er eine Gültigkeit von 6 Jahren.
Das sollten Sie bei Auslandsreisen beachten
- Grundsätzlich sollten der Personalausweis und Reisepass bei Reisen ins Ausland noch mindestens 3 Monate nach Ablauf der Reise Gültigkeit haben.
- Ist das nicht der Fall und dem Grenzbeamten fällt das bei Einreise auf, kann es passieren, dass Ihnen die Einreise verweigert wird.
- Inländische Behörden können vor Antritt der Reise einen vorläufigen Reisepass ausstellen. Dieser hat nur eine maximale Gültigkeit von 3 Monaten.
- Da dieser nicht maschinenlesbar ist, kann es sein, dass er trotzdem nicht von allen Ländern als Reisedokument akzeptiert wird.
- Vor Antritt der Reise sollten Sie immer die Gültigkeit Ihres Personalausweises und Reisepasses kontrollieren.
- Erkundigen Sie sich beim Auswärtigen Amt über die Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes. Dort erfahren Sie auch, wie das Handling mit vorläufigen Reisepapieren festgesetzt ist.
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