Was Sie benötigen
- Personalausweis
Reisepassregelung in Kroatien
- Wollen Sie nach Kroatien in den Urlaub fahren, benötigen Sie keinen Reisepass. Ein Personalausweis, der bis zu Ihrer Ausreise gültig ist, ist ausreichend.
- Wie in allen Ländern ist es allerdings besser, wenn Ihr Ausweis auch drei Monate nach der Ausreise noch gültig ist. Zwar kann einem die Reise auch ohne diese Voraussetzung gelingen, aber eigentlich sollte die Gültigkeit gegeben sein.
- Auch einen vorläufigen Reisepass können Sie zur Einreise in Kroatien benutzen, nicht jedoch einen vorläufigen Personalausweis.
- Reisen Sie mit Kindern, müssen diese ebenfalls einen Ausweis haben. Ab Mitte 2012 ist es Pflicht, dass Sie für jedes Kind ein eigenes Reisedokument mitführen.
- Wollen Sie sich bis zu 90 Tage in einem Halbjahr in Kroatien aufhalten, genügen diese Dokumente. Für längere Aufenthalte oder auch Arbeitsaufenthalte braucht man ein Visum.
Was braucht man für Ausflüge in der Umgebung?
Wollen Sie durch andere Länder nach Kroatien fahren oder Abstecher in andere Länder rund um Kroatien machen, sollten Sie ebenfalls einiges zum Thema Reisepass beachten.
- Fahren Sie durch Österreich und Slowenien, ist es ausreichend, wenn Sie ebenfalls einen Personalausweis mit sich führen.
- Es genügt laut Informationen des Auswärtigen Amts sogar, wenn Sie einen Personalausweis mit sich führen, der seit weniger als einem Jahr ungültig ist. Beachten Sie dabei aber, dass ein gültiges Dokument immer sicherer ist und niemand dafür Geldbußen einfordern kann. Auch für Kinder gilt dies.
- Wollen Sie Abstecher nach Bosnien machen, können Sie dies ebenfalls mit einem Personalausweis machen.
- In Serbien allerdings braucht man einen gültigen Reisepass, um einreisen zu können. Bedenken Sie dies bei Ihrer Reiseplanung, um keine bösen Überraschungen zu erleben.
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