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Personalausweis im Ausland verloren - das können Sie tun

Inhaltsverzeichnis

Das sollten Sie tun, wenn Sie Ihren Personalausweis im Ausland verloren haben.
Das sollten Sie tun, wenn Sie Ihren Personalausweis im Ausland verloren haben.
Sie haben Ihren Personalausweis im Ausland verloren und wissen nicht, was Sie tun sollen? Einige wichtige Dinge sollten Sie dabei auf jeden Fall beachten.

Was Sie benötigen

  • wenn vorhanden: Kopie des Personalausweises
  • Passfoto für den neuen Personalausweis

Grundsätzlich gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, wie auf den Verlust des Personalausweises im Ausland reagiert werden sollte.

Personalausweis im Ausland verloren, Reisepass vorhanden

  • Wenn Sie Ihren Personalausweis im Ausland verloren haben und Ihren Reisepass dabei haben, müssen Sie den Verlust nur bei der Polizei melden. 
  • Der Reisepass ist für den Aufenthalt in Aus- und Inland sowie die Rückreise vollkommen ausreichend. Die Verlustmeldung sollten Sie aber unverzüglich bei der örtlichen Polizei aufgeben.

Personalausweis im EU-Ausland verloren, kein Reisepass vorhanden

  • Für die EU-Staaten gelten andere Regeln als für das restliche Ausland. Innerhalb der EU-Staaten gibt es keine Passkontrollen an den Grenzen, daher ist der Personalausweis zur Ein- und Ausreise nicht zwingend notwendig.
  • Wenn Sie Ihren Personalausweis im EU-Ausland verloren haben, melden Sie den Verlust nach der Rückkehr aus dem Urlaub bei Ihrer Passbehörde am Hauptwohnsitz. Dies muss schriftlich geschehen, daher genügt ein Anruf aus dem Ausland nicht. Die Passbehörde wird den Verlust des Personalausweises dann an die Polizei weitergeben.
  • Bei wichtigen Angelegenheiten können Sie auch zur Deutschen Botschaft in dem jeweiligen Land gehen. Dort kann Ihnen jedoch nur ein Reisepass ausgestellt werden. Dazu stellt die Deutsche Botschaft eine Anfrage zur Passermächtigung an den Hauptwohnsitz. Wird diese vom Hauptwohnsitz erteilt, kann Ihnen ein Reisepass ausgestellt werden.

Personalausweis in Nicht-EU-Staat verloren, kein Reisepass vorhanden

  • Die Ausreise aus der EU bedingt einen Reisepass. Der Personalausweis ist hierfür nicht ausreichend. Daher kann dieser Fall eigentlich nicht eintreten. Grundsätzlich sollten Sie sich aber in solchen Fällen an die Deutsche Botschaft in dem jeweiligen Ausland wenden.
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