Wer einen Reisepass statt des Personalausweises besitzt, muss sich keine Sorgen machen, denn damit können Sie nicht nur überall hinreisen, sondern erfüllen auch die gesetzlich vorgeschriebene Ausweisplicht. Der Personalausweis ist hingegen nur beschränkt reisegültig.
Reisepass statt persönlicher Ausweis auf Reisen
- Wer innerhalb der EU verreisen möchte, ist nicht verpflichtet, einen Reisepass mit sich zu führen.
- Sie können sich an den Flughäfen mit einem Personalausweis identifizieren.
- Das gilt auch für einige Länder, die nicht zum Schengen-Raum der EU gehören und mit denen Sondervereinbarungen bestehen, wie etwa Norwegen, Schweiz, Island, Lichtenstein und Großbritannien.
- Beachten Sie dabei, dass Sie statt des Personalausweises auch mit dem Reisepass verreisen können.
- Für alle Urlaubsziele außerhalb der EU benötigen Sie einen Reisepass.
Personalausweis als Indentifikationskarte
- In Deutschland ist jeder Bürger verpflichtet eine Karte mit sich zu führen, anhand derer er identifiziert werden kann.
- Dieser Verpflichtung kommen Sie nach, indem Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit sich führen.
- Beachten Sie dabei, dass Sie also auch den Reisepass statt des Personalausweises bei sich haben können. Sie sind nicht verpflichtet, beide Papiere zu besitzen, ein Reisepass ist ausreichend.
- In der Regel führen die meisten Menschen jedoch einen Personalausweis mit sich, da er handlicher ist. Ein weiterer Vorteil ist, dass er schneller beantragt und günstiger in der Wiederbeschaffung ist, falls Sie ihn verlieren. Die Ausstellung eines Reisepasses dauert hingegen in der Regel mehrere Wochen bis zwei Monate.
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