Regelungen zum Parken und Halten gibt es viele, etwa das absolute und eingeschränkte Halteverbot, verschiedene Richtlinien zu zeitlichen Begrenzungen oder auch Schilder, die mit kleinen Pfeilen noch auf bestimmte Richtungen hinweisen.
Parken im absoluten oder eingeschränkten Halteverbot
- Das Halteverbot sieht vor, dass eine Fahrt nicht absichtlich durch Halten oder Parken unterbrochen werden darf. Ausgenommen sind hier etwa das Anhalten bei einem Stau oder an einer Ampel. D. h. immer dann, wenn nicht die Verkehrslage selbst oder auch andere geltende Regelungen es erfordern, darf hier nicht angehalten werden.
- Dabei gelten unterschiedliche Bestimmungen für das absolute und das eingeschränkte Halteverbot. Ein rundes Schild mit blauem Untergrund, einem roten Rahmen und einem roten Kreuz deutet auf ein absolutes Verbot hin. Es ist hier nicht gestattet, das Fahrzeug abzustellen oder zu parken; auch dann nicht, wenn Sie im Wagen sitzen bleiben. Ausnahmen stellen Erfordernisse der Verkehrslage oder beispielsweise Ampeln dar.
- Das eingeschränkte Verbot ohne Zeitbeschränkung hingegen wird oft auch als Parkverbot bezeichnet. Symbolisiert wird es durch ein rundes blaues Schild mit rotem Rahmen und einem diagonalen Strich. Hier dürfen Sie nicht länger als drei Minuten halten; allerdings sind das Ein- und Aussteigen sowie ein Beladen des Fahrzeuges gestattet.
- Zusätzlich kann eine Zeitbeschränkung ergänzt werden, meist auf einem viereckigen Schild unter dem eigentlichen Verbotsschild. Dies begrenzt die Gültigkeit des Verbots auf einen bestimmten Zeitabschnitt.
Wissenswertes zum Halteverbot mit Zeitbeschränkung
- Manchmal beinhalten die Halteverbotsschilder auch weiße Pfeile. Diese zeigen entweder zur Straße hin oder von der Straße weg. Dort, wo das Verbot beginnt, zeigt der Pfeil zur Fahrbahn. Ab hier gilt das Halteverbot. Das Ende des Verbots wird durch ein ganz ähnliches Schild markiert, hier zeigt der Pfeil aber von der Straße weg; ab dort können Sie also wieder anhalten.
- Diese Schilder sieht man oft in Wohngebieten, wo etwa nur Anwohner mit speziellen Parkausweisen parken dürfen. Oftmals werden dabei Zeitbeschränkungen ergänzt. Das Verbot kann also auf bestimmte Uhrzeiten oder Wochentage begrenzt werden.
- Die Anmerkung "Mo - Do" und "10-20 Uhr" bedeutet etwa, dass das Halteverbot nur in diesem Zeitabschnitt gilt. Somit ist das Halten dort freitags bis sonntags sowie generell vor 10 Uhr und nach 20 Uhr gestattet.
- Das Verbot zu halten oder zu parken gilt dabei nur auf der Straßenseite, an der auch die entsprechenden Schilder angebracht sind. Das Verbot bezieht sich also auf die jeweilige Fahrtrichtung, nicht auf die Gegenfahrbahn.
- Es gibt aber auch die Möglichkeit, ein eingeschränktes Verbot (Parkverbot) für einen ganzen Bereich - etwa eine komplette Siedlung - gelten zu lassen, was auch mit einer Zeitbeschränkung verbunden sein kann. Dabei werden weiße Schilder mit einem Verbotszeichen und dem darunter stehenden Begriff "Zone" verwendet. Hier gelten die Beschränkungen so lange, bis die Maßgabe durch ein Aufhebungsschild wieder beendet wird. Dieses sieht wie eine graue Variante des Zonen-Schildes aus und ist durchgestrichen.
- Zudem dürfen Sie beispielsweise nicht vor Einmündungen, im Kreuzungsbereich oder in scharfen Kurven parken, auch wenn die Halte- oder Parkverbotsschilder nur für die andere Straßenseite gelten.
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