Was Sie benötigen
- Abgeschlossene Ausbildung zum Polizeikommissar
Ihre Karriere bei der Polizei
Oberkommissar können Sie nur werden, wenn Sie bereits Polizei- oder Kriminalkommissar sind. Diesen Titel dürfen Sie tragen, wenn Sie eine Ausbildung an einer Polizeifachhochschule oder einer Verwaltungsfachhochschule erfolgreich abgeschlossen haben.
- Mit einer solchen Ausbildung beginnen Sie Ihre Laufbahn als Beamter im gehobenen Dienst, daher ist hierfür das Abitur oder Fachabitur Voraussetzung. Daneben sucht die Polizei ihren Nachwuchs aber auch durch spezielle Auswahlverfahren aus, bei denen Sie nicht nur Ihr gutes Allgemeinwissen, sondern auch Ihre gute Gesundheit und Sportlichkeit unter Beweis stellen müssen.
- Oberkommissare gibt es bei der Schutzpolizei, die für den Streifendienst und die Polizeiwache zuständig ist, bei der Bundespolizei, die vor allem die Sicherheit der Landesgrenzen und des Luftverkehrs gewährleistet, und beim Kriminaldienst, der bei Straftaten ermittelt. Unabhängig davon, für welchen Bereich Sie sich entscheiden, dauert die Ausbildung drei Jahre und endet mit der Ernennung zum Polizeikommissar bzw. Kriminalkommissar.
Ihre Beförderung zum Oberkommissar
- Wenn Sie als Polizei- oder Kriminalkommissar bei der Polizei tätig sind, haben Sie die Möglichkeit, zum Oberkommissar befördert zu werden. Voraussetzung hierfür ist, dass eine Planstelle für einen Oberkommissar frei ist.
- Da aber alle anderen Polizeikommissare auch gern in diese Positionen aufsteigen würden, ist ein gutes Abschlusszeugnis der Polizeifachschule sehr hilfreich, damit Sie möglichst bald befördert werden.
- Weiterhin spielt auch Ihre berufliche Leistung, die von Ihrem Vorgesetzten regelmäßig beurteilt wird, eine große Rolle. Nach diesen Einzelbeurteilungen wird eine Liste erstellt, in welcher Reihenfolge die Kommissare zu Oberkommissaren befördert werden. Eine gute Beurteilung Ihres Vorgesetzten bringt Sie daher auf der Karriereleiter schneller voran.
- Auch mit einer guten Beurteilung müssen Sie aber warten, bis neue Planstellen geschaffen werden oder Oberkommissare wegen Pensionierung oder aus anderen Gründen aus dem Dienst ausscheiden.
Nachdem Sie eine Zeit lang als Oberkommissar tätig waren, haben Sie noch die Möglichkeit, zum Polizeihauptkommissar befördert zu werden. Die höchstmögliche Position, die Sie als Beamter des gehobenen Dienstes bei der Polizei erreichen können, ist die des Ersten Polizeihauptkommissars.
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