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Besoldung bei der Polizei - Wissenswertes zu den Laufbahnen bei der Polizei

Als Polizist/in können Sie auch im Innendienst tätig sein.
Als Polizist/in können Sie auch im Innendienst tätig sein.
Wenn Sie sich für eine Laufbahn bei der Polizei interessieren, möchten Sie sicher wissen, was Sie verdienen. Da die Polizei zum Öffentlichen Dienst gehört, ist die Besoldung kein Geheimnis, sondern kann den entsprechenden Tabellen entnommen werden.

Möchten Sie nach Ihrer Schulzeit eine Ausbildung bei der Polizei absolvieren, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Sie können in den mittleren oder gehobenen Dienst einsteigen. Bezüglich der Ausbildung und den Kriterien für die Laufbahn gibt es in den einzelnen Bundesländern Unterschiede. Als Polizist sind Sie im Öffentlichen Dienst tätig und Sie können verbeamtet werden. Dies ist in allen Bundesländern einheitlich. 

Zur Polizei mit Mittlerer Reife oder Abitur

  • Möchten Sie in den mittleren Dienst bei der Polizei einsteigen, reichen ein Hauptschulabschluss oder die Mittlere Reife aus. In einigen Bundesländern müssen Sie eine Durchschnittsnote auf Ihrem Zeugnis nachweisen, die etwa einem befriedigend (3.0) entspricht. Abweichungen nach oben oder unten sind möglich. Das Höchstalter beträgt 30 Jahre, in bestimmten Fällen können Ausnahmen gewährt werden.
  • Haben Sie ein Abitur oder die Fachhochschulreife, können Sie bei der Polizei direkt in den gehobenen Dienst einsteigen. Auch hier ist die Durchschnittsnote von 3.0 auf dem Schulabschlusszeugnis in vielen Fällen obligatorisch. Das Höchstalter beträgt bei dieser Laufbahn 31 Jahre, und auch hier gibt es Ausnahmen.
  • Weitere Voraussetzungen für eine Laufbahn bei der Polizei sind ein einwandfreies Führungszeugnis und der Führerschein. Sind Sie bei Beginn der Ausbildung noch nicht berechtigt, diesen abzulegen, weil Sie das Alter noch nicht erreicht haben, wird von Ihnen erwartet, dass Sie dies an einer privaten Fahrschule nachholen, sobald Sie das vor dem Gesetz dürfen.

Die Besoldung richtet sich nach Dienstgrad und Dienstjahren

  • Abhängig davon, ob Sie in den mittleren oder gehobenen Dienst einsteigen, bekommen Sie eine Besoldung. Diese erfolgt nach der Tabelle und steigt mit dem Dienstgrad und den Dienstjahren an.
  • Im mittleren Dienst werden Sie zunächst bei der Bereitschaftspolizei eingesetzt, später auch im Streifendienst. Wenn Sie sehr gute Leistungen erbringen, können Sie sich auch ohne Abitur für den gehobenen Dienst qualifizieren.
  • Mit einem Studium an der Hochschule für Polizei in Villingen-Schwenningen steigen Sie direkt in den gehobenen Dienst ein und arbeiten als Polizeikommissar oder als Kriminalkommissar. Ein anderer Weg führ über das Studium der Kriminalistik an einer deutschen Hochschule.
  • Führungsaufgaben können Sie nach einem weiteren zweijährigen Studium an der Polizeihochschule Münster übernehmen, mit diesem qualifizieren Sie sich für den höheren Dienst.

Die Besoldung können Sie den Tabellen entnehmen, nach denen das Gehalt der Beschäftigten bei der Polizei festgelegt ist. Sind Sie verbeamtet, müssen Sie für Ihre Krankenversicherung selbst aufkommen, Sie zahlen jedoch keine Beiträge für die Renten- und die Arbeitslosenversicherung. Sind Sie nicht verbeamtet, reduziert sich das Bruttogehalt um die üblichen Abzüge.

helpster.de Autor:in
Markus Eckert
Markus EckertMarkus ist in der ehemaligen DDR geboren. Er ist gelernter Schlosser, jetzt aber in der IT tätig. Privat fotografiert er gerne und bastelt an alten Autos.
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