Wie teuer ist ein Notar beim Hauskauf?
Wer in Deutschland eine Immobilie erwerben möchte, der kommt nicht am Notar vorbei. Beim Kauf einer Immobilie muss man einen Kaufvertrag beim Notar erstellen und beurkunden lassen, damit dieses Geschäft rechtssicher abgewickelt werden kann. Je nach den im Vertrag geregelten Bedingungen, bemisst sich auch die Gebühr für den Notar. Notare haben eine feste Gebührentabelle, anhand der sich die Höhe der Vergütung des Notars bemessen lässt. Kennt man also die anfallenden Gebührenbestandteile beim Hauskauf, umso besser kann man die Kosten für den Notar einschätzen.
Typischerweise fallen neben der Beurkundung des Kaufvertrages auch Kosten für beispielsweise die Löschung der Grundschuld vom Verkäufer im Grundbuch oder die Auflassungsvormerkung im Grundbuch an. Ebenso müssen die Fälligkeit des Kaufpreises sowie der Übergangszeitpunkt des Eigentums dokumentiert werden.
Beim Kauf einer Immobilie kann man grundsätzlich davon ausgehen, dass man mit ca. 1 % des Kaufpreises der Immobilie an Kosten für den Notar rechnen muss. Diese Kosten für den Notar trägt üblicherweise der Käufer der Immobilie.
Mit diesem Notar- und Grundbuchkosten-Rechner können Sie vorab die Gebühren für Notar und Grundbuch beim Kauf einer Immobilie einschätzen.
Wann können die Kosten für den Notar von der Steuer abgesetzt werden?
Grundsätzlich können die Kosten für den Notar beim Erwerb einer Immobilie nur dann von der Steuer abgesetzt werden, wenn der Erwerb der Immobilie für den Zweck der Einkünfteerzielung beabsichtigt war.
Das heißt soviel, wenn Sie eine Immobilie erworben haben, die Sie vermieten wollen oder wenn die Immobilie zu einem Betriebsvermögen gehört, dann können Sie die Notarkosten auch von der Steuer absetzen.
Die Notarkosten werden hier als Anschaffungsnebenkosten zu den Anschaffungskosten der Immobilie dazu gerechnet und über die Abschreibung steuerlich geltend gemacht. Die Abschreibung wird dann über mehrere Jahre in der Regel bei monatlich gleichbleibenden Beträgen als Werbungskosten bei der Vermietung bzw. als Betriebsausgaben im Betriebsvermögen steuerlich geltend gemacht.
Haben Sie die Immobilie zu eigenen Wohnzwecken erworben, dann können Sie die Kosten für den Notar nicht von der Steuer absetzen.
Letztendlich kommt es immer auf den jeweiligen Einzelfall an, wie hoch sich die Kosten für den Notar bemessen. Wenn Sie mit dem Kauf der Immobilie beabsichtigen, damit Einkünfte zu erzielen, dann haben Sie auch die Möglichkeit, die Notarkosten von der Steuer abzusetzen.
Hierzu sollten Sie sich grundsätzlich immer von einem steuerlichen Berater beraten lassen, da die Höhe der Abschreibung der Immobilie auch Einfluss auf die Höhe der Werbungskosten bzw. der Betriebsausgaben hat.
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