Grundsätzliches zum Kaufvertrag von Gärten
Es gibt zwei Arten, einen Garten zu kaufen, nur eine Art ist rechtlich gesehen tatsächlich ein Kaufvertrag für den Garten:
- Wenn Ihnen beim Kauf des Gartens auch das Eigentumsrecht am Land übertragen wird, dann handelt es sich um einen echten Verkauf des Gartens. Solche Verträge müssen immer bei einem Notar abgeschlossen werden. Sie werden anschließend als Eigentümer des Gartenlandes in das Grundbuch der jeweiligen Gemeinde eingetragen. Beachten Sie, nur ein notarieller Kaufvertrag überträgt Ihnen tatsächlich das Eigentum an dem Garten. Alle anderen Verträge sind nicht bindend.
- Oft wird im Zusammenhang mit Schrebergärten davon gesprochen, dass einer der Gärten an einen neuen Besitzer verkauft wird. Im Kaufvertrag wird festgelegt, welchen Betrag der neue Besitzer für Bäume, Gebäude und die sonstige Gartenanlage bezahlen muss. Bei diesen Kaufverträgen kaufen Sie, rechtlich gesehen, nicht den Garten, also Land, sondern das, was auf dem Land ist. Da es keinen Eigentümerwechsel beim Land gibt, brauchen Sie auch keinen Notar. Ein solcher Kauf wird in der Regel nicht ins Grundbuch eingetragen.
Das sollten Sie bedenken, wenn Sie einen Garten kaufen
- Im Fall des echten Eigentumsübertrags kaufen Sie das Land mit allen Rechten und Pflichten. Achtung: Sie sind nach dem Kauf alleine für das Land verantwortlich, wenn dort zum Beispiel Sondermüll liegt, müssen Sie diesen auf Ihre Kosten entsorgen. Da Sie ohnehin zu einem Notar müssen, sollten Sie diesen zu allem Fragen, was Ihnen nicht einleuchtend erscheint.
- Wenn Sie einen Garten ohne Übertragung von Land kaufen, klären Sie im Vorfeld ab, dass Sie diesen auch nutzen dürfen. Der Kauf von Bäumen, einem Brunnen und einem Gartenhaus beinhaltet nicht zwangsläufig, dass Sie den Garten als ihren Garten betrachten können. Die Nutzung müssen Sie gesondert mit dem Eigentümer des Grundstücks regeln.
- Bei Kleingartenvereinen gibt es oft eine Reihe von Regeln, die Sie beachten müssen, wenn Sie den Garten nutzen möchten. Erkundigen Sie sich vor Abschluss des Kaufvertrages genau, welche Pflichten an die Nutzung des Gartens gebunden sind. Schließen Sie einen langfristigen Pachtvertrag ab. Bedenken Sie, dass Sie Ihr Eigentum in der Regel nicht von dem Grundstück entfernen können. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie sicherstellen, dass Sie nach Abschluss des Kaufvertrags den Garten auch bewirtschaften dürfen.
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