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Nicht Sozialversicherungspflichtig - so versichern Sie sich selbst

Jeder benötigt eine Krankenversicherung.
Jeder benötigt eine Krankenversicherung. © Gerd Altmann / Pixelio
Wer zum Beispiel nur einen 400-Euro-Job hat, ist von Gesetz aus nicht sozialversichert. Wer also über seinen Arbeitgeber nicht sozialversicherungspflichtig ist, der sollte sich dennoch versichern, und zwar privat.

Wann man nicht sozialversicherungspflichtig ist

Abgesehen davon, dass Sie bei einem 400-Job nicht sozialversicherungspflichtig sind, gibt es noch weitere Gründe, weshalb Sie nicht versicherungspflichtig sein könnten, obwohl Sie arbeiten:

  • Wenn Sie ein eigenes Unternehmen als Personengesellschaft gründen. In diesem Fall sind Sie bei der Firma nicht angestellt, sondern sind der Inhaber. Dies führt dazu, dass Sie vom Gesetz aus nicht in die Sozialversicherungspflicht fallen.
  • Des Weiteren sind Sie nicht sozialversicherungspflichtig, wenn Sie Freiberufler sind.
  • Das Gesetz schreibt jedoch vor, dass jeder, der nicht sozialversicherungspflichtig ist, eine private Krankenversicherung benötigt.
  • Das einzige, das Sie sich in diesem Fall sparen können, sind die Arbeitslosen- und die Rentenversicherung. Die Pflegeversicherung fällt ebenfalls bei der Krankenversicherung an.

Nicht sozialversicherungspflichtig - selbst versichern

Wenn Sie bisher in einer gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert waren und dann eine der oben genannten Situationen eintritt, dann können Sie sich wie folgt privat krankenversichern:

  • Sie können sozusagen freiwillig in der bisherigen Krankenversicherung versichert bleiben.
  • Sie können sich auch für eine private Krankenversicherung entscheiden.
  • Bei einer privaten Krankenversicherung müssen Sie zuerst einen Aufnahmeantrag stellen und die Krankenversicherung prüft aufgrund Ihrer gesundheitlichen Vorgeschichte, ob sie Sie annehmen kann oder nicht.
  • Ferner sollten Sie immer mehrere Versicherungsgesellschaften miteinander vergleichen, da diese extreme Unterschiede bei den Tarifen bieten.
  • Wenn Sie als freiberuflicher Künstler tätig sind, könnte es sein, dass Sie von der Künstlersozialkasse angenommen werden. In diesem Fall würde die Künstlersozialkasse 50% Ihrer Versicherungsbeiträge übernehmen. Allerdings wären Sie dann auch wieder rentenversichert.
  • Generell besteht für Sie als Selbstständiger die Möglichkeit, sich in der Rentenversicherung freiwillig zu versichern.
helpster.de Autor:in
Manuela Träger
Manuela TrägerManuela kombiniert ihr umfassendes Finanzwissen als gelernte Bankkauffrau mit praktischer Erfahrung aus ihrer Selbstständigkeit, um fundierte Einblicke in die Bereiche Geld aber auch Beruf & Karriere zu bieten.
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