Was Sie benötigen
- Überblick über die jeweilige Gesetzeslage
- einen guten Berater bei der GKV
- Bestätigung über den Eintritt in die GKV
Aus der PKV heraus in die GKV zu wechseln, erweist sich als schwierig. Wenn Sie unter 55 Jahre alt sind, funktioniert ein Wechsel aus der PKV in die GKV noch am besten. Es kommt jedoch auch darauf an, welchen Status Sie haben.
Austritt aus der PKV im Falle von Selbstständigkeit
- Selbstständige sowie Freiberufler, die unter 55 Jahre alt sind, dürfen nach wie vor frei wählen und in die GKV wechseln. Treffen Sie Ihre Wahl, in welche GKV Sie gerne möchten. Am besten rufen Sie dort an und lassen sich beraten.
- Bedenken Sie auch, dass die Mitgliedschaft in der GKV, anders als in der PKV, nicht nach Lebensalter, sondern nach Einkommen berechnet wird.
- Sie müssen natürlich die Kündigungsfristen Ihrer PKV beachten.
- Nur wenn Sie eine Preisanhebung oder eine Preisminderung erhalten, gilt das außervertragliche Kündigungsrecht. Ist dies geklärt, füllen Sie den Antrag zur Mitgliedschaft der GKV aus.
- Dabei gilt zu beachten, dass Sie auf keinen Fall die PKV kündigen, bevor Sie nicht eine Bestätigung einer GKV schriftlich in Händen halten. Sie Ihre neue Krankenversicherung bei der PKV nachweisen können, senden Sie dem Unternehmen die Mitgliedschaft der GKV zu.
Raus aus der PKV - nur für Angestellte
- Wenn Sie als Angestellter privat versichert sind und sich gerne wieder gesetzlich versichern lassen möchten, ist es wichtig, dass Sie niemals unterschrieben haben, auf einen späteren Wechsel in die GKV zu verzichten. Haben Sie diesen Punkt offen gelassen, können unter 55-Jährige von der PKV in die GKV überzuwechseln.
- Auch wer in Teilzeit geht und das Gehalt nicht mehr in der Bemessungsgrenze liegt (diese Zahl wird jährlich geändert), kann nicht nur, sondern muss aus der PKV heraus in die GKV wechseln.
- Wer aber trotzdem in der PKV bleiben möchte, kann dies beantragen.
- Wer PKV versichert ist und arbeitslos wird, der kommt automatisch heraus aus der PKV. Man kann dann seine PKV ruhen lassen. Kommen Sie wieder in ein Arbeitsverhältnis, bei dem Ihr Gehalt unter der jährlichen Bemessungsgrenze liegt, erlischt die Mitgliedschaft in der PKV sofort.
- Sie haben die Pflicht, Ihre PKV von dieser Änderung zu unterrichten und müssen dann auch einen entsprechenden Beweis erbringen.
- Sollten Sie Beamter sein und aus der der PKV in die GKV wechseln wollen, ist dies unmöglich, auch wenn Sie unter 55 Jahre alt sind. Beamte haben sich bei Antritt Ihrer Laufbahn zu entscheiden und die Entscheidung für eine PKV ist dann lebenslänglich verbindlich.
Grauzonen bei Krankenkassenwechsel und -eintritt ab 55 Jahren
Ab 55 Jahren besteht eigentlich keine Versicherungspflicht, da aber eine Krankenversicherungspflicht in Deutschland seit 2009 verbindlich besteht, ist es eine gesetzliche Grauzone.
- Es gilt auf jeden Fall, dass die letzte Krankenversicherung den Nichtversicherten aufzunehmen hat. Wenn eine PKV die letzte Versicherung war, ist diese verpflichtet, Sie in einen Basistarif zu versichern. Waren Sie in einer GKV als letztes Mitglied, muss diese Sie krankenversichern.
- Ein Wechsel von der PKV in die GKV (oder umgekehrt) ist dann nicht mehr möglich. Egal ob PKV oder GKV, beide versuchen gerade über 55-Jährige mit dem Hinweis, es bestände für diese Altersgruppe keine Aufnahmepflicht, abzuschieben. Doch meistens geben die Kassen klein bei, wenn Sie auf die Versicherungspflicht in Deutschland hinweisen.
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