Arbeitgeber benötigen im Falle der Beschäftigung von Mitarbeitern eine Betriebsnummer. Zuständig für die Antragsentgegennahme und Vergabe ist seit 2008 der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit. Für Arbeitnehmer ergeben sich diesbezüglich keinerlei Verpflichtungen.
Mitarbeiterbeschäftigung - Eintreten der Meldepflicht
Die Betriebsnummer ist hauptsächlich für Arbeitgeber von Bedeutung. Wenn ein Betrieb keine Mitarbeiter beschäftigt, braucht er auch keine derartige Nummer.
- Auf der Grundlage einer Betriebsnummer werden Arbeitgeber bei der Sozialversicherung identifiziert. Verwendet wird sie bei einer ganzen Reihe von Geschäftsprozessen der Sozialversicherungsträger.
- Beispielsweise werden die vom Arbeitgeber an die Sozialversicherung geleisteten Zahlungen (Beiträge zur Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung) entsprechend zugeordnet. Notwendig ist die Nummer, um Beschäftigte bei einer gesetzlichen Krankenversicherung an- und abzumelden.
- Schließlich dient die Betriebsnummer auch statistischen Zwecken. Verwendet wird sie für die Arbeitsmarktstatistik oder für die Verteilung der Umsatzsteuer in einzelnen Regionen.
Herausfinden der Betriebsnummer
Erst wenn ein Betrieb seinen ersten Mitarbeiter (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, 400-Euro-Kräfte, Auszubildende) einstellt, unterliegt er der Meldepflicht und benötigt eine Betriebsnummer. Die Antragstellung erfolgt bei der Bundesagentur für Arbeit.
- Mitunter kann eine andere Stelle zuständig sein. Das ist der Fall, wenn Sie ein Privathaushalt sind und Arbeitnehmer auf 400-Euro-Basis beschäftigen. Zuständig ist hier die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Dieser Rentenversicherungsträger ist der richtige Ansprechpartner für knappschaftliche Betriebe sowie Seefahrts- und Fischereibetriebe.
- Nicht nur neu gegründete Unternehmen müssen bei Mitarbeiterbeschäftigung eine vorgesehene Nummer besitzen. Da diese an den Inhaber eines Unternehmens gebunden ist, muss sie bei der Übernahme eines bestehenden Betriebes erneut beantragt werden.
- Mitunter beantragen Betriebe bereits bei der Geschäftsaufnahme eine Nummer. Werden dann Mitarbeiter eingestellt, lässt sich diese womöglich nicht finden. Herausfinden kann man eine einmal zugeteilte Nummer bei der jeweils zuständigen Behörde.
Arbeitnehmer können die Nummer leicht herausfinden, indem sie betriebliche Unterlagen zur Gehaltszahlung oder Anmeldung bei der Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft studieren. Wer sich diese Arbeit nicht machen will, fragt einfach in der Personalabteilung.
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