Gemäß der Einkommensteuergesetzgebung müssen Sie als Kleinunternehmer Rechnungsbeträge im Sinne des Umsatzsteuergesetzes erstellen. Das bedeutet für Sie, dass Sie keine Umsatzsteuer ausweisen dürfen, da Sie in einem solchen Fall zum Schuldner des Finanzamtes werden. Weisen Sie immer darauf hin, dass Sie Rechnungen als Kleinunternehmer stellen.
Als Kleinunternehmer von vereinfachten Buchführungspflichten profitieren
- Wenn Sie Ihr Gewerbe anmelden, müssen Sie einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Hier ist insbesondere der zu erwartende Umsatz des Kalenderjahres einzutragen.
- Bei bestimmten Umsatzgrenzen (im Jahr der Gründung 17.500 Euro, nachfolgendes Jahr 50.000 Euro/Stand 2012) sind Sie automatisch ein Kleinunternehmer.
- Wenn Sie die sogenannte Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nehmen wollen, vermerken Sie das auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. An diese Entscheidung sind Sie ist fünf Jahre gebunden.
- Bei geringen Umsätzen lohnt sich die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung. Sie sind von der Verpflichtung befreit, Ihre monatlichen Umsätze mit der Umsatzsteuer zu verrechnen.
- Außerdem entfällt die doppelte Buchführung, eine einfache Einnahmenüberschussrechnung fügen Sie der Steuererklärung bei.
- Auf Ihren Rechnungen wird stets der volle Rechnungsbetrag ohne Ausweis der Umsatzsteuer ausgewiesen. Von Ihnen gezahlte Umsatzsteuer ist gegenüber dem Finanzamt nicht absetzbar.
- Bei der Einkommensteuererklärung unterliegen Ihre gesamten privaten und betrieblichen Einnahmen, bis auf einen Steuerfreibetrag, der Steuerpflicht.
Gewerbe anmelden - nur mit Gewerbeschein arbeiten
Wenn Sie sich als Kleinunternehmer anmelden möchten, können Sie dies bei der Gewerbeanmeldung oder nach Ablauf von nachfolgenden fünf Jahren tun.
- Bei der Gewerbeanmeldung füllen Sie den Fragebogen bezüglich der Umsatzerwartung aus. Das Gewerbeamt reicht den Fragebogen an das zuständige Finanzamt weiter. Von dort erhalten Sie nach ein bis zwei Wochen Post, wo man den Erhalt und Ihre Erfassung bestätigt. Ihrem Unternehmen wird außerdem eine extra Steuernummer zugeteilt.
- Für die Anmeldung benötigen Sie im günstigsten Fall lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
- Bei einer Reihe von Tätigkeiten (Gastronomie, Personenbeförderung) wird eine besondere Erlaubnis oder Genehmigung notwendig.
- Eine Handwerkskarte benötigen Sie, falls Sie einen Handwerksbetrieb gründen. Eine Gewerbekarte beschaffen Sie bei Gründung eines handwerksähnlichen Betriebes.
Den Anmeldebogen erhalten alle zuständigen Behörden (Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Gewerbeaufsichtsamt). Sie erhalten bei erfolgreicher Anmeldung als Bestätigung einen Gewerbeschein.
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