Was Sie benötigen
- einen wichtigen Grund inkl. Nachweis
Die Namensänderung ist gesetzlich geregelt
- Es besteht grundsätzlich keine Namensfreiheit. Daher stehen Vor- und Familiennamen auch nicht zur Disposition.
- Eine Namensänderung (Vor- oder Zuname) ist nur erlaubt, wenn es dafür einen wichtigen Grund gibt. Gründe, die eine Änderung rechtfertigen, sind im Namensänderungsgesetz festgehalten.
- Umfangreiche, namensrechtliche Möglichkeiten bestehen bei Vorgängen wie Adoption, Eheschließung, Scheidung, Geburt und Abstammungsfeststellung.
- Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist eine Ausnahmeregelung, die nur unter Einhaltung des bürgerlichen Rechts erfolgen darf.
- Behördliche Namensänderungen werden demnach nur vorgenommen, wenn sich durch den Namen erhebliche Unannehmlichkeiten ergeben.
- Außerdem muss die Unzumutbarkeit nachvollziehbar und nachweisbar sein.
- Dieser Umstand kann zum Beispiel durch Sammelnamen wie Müller, Meier, Schmidt gegeben sein, wenn Sie dadurch - nachweislich permanent - verwechselt werden.
- Darüber hinaus können Sie auch für Namen, die lächerlich, anstößig oder unangemessen klingen, eine Namensänderung beantragen.
- Auch Namen, die schwierig zu sprechen oder schreiben sind, können unter Umständen eine Änderung begründen.
- Für die Änderung von Vornamen gilt nach dem Namensänderungsgesetz, die gleiche Regelung wie bei Nachnamen.
- Zu viele Vornamen begründen grundsätzlich keine Namensänderung. In diesem Fall können Sie frei wählen, welchen Namen Sie als Rufnamen gebrauchen.
Eine Namensänderung kann nur erfolgen, wenn dafür ein wichtiger Grund vorliegt, der außerdem nachvollziehbar und nachweisbar ist. Für die Bearbeitung der Namensänderung benötigen Sie bestimmte Unterlagen. Dazu gehört ein gültiger Pass, eine Personenstandsurkunde, ein Führungszeugnis und Einkommensnachweise.
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