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Wo kann man seinen Namen ändern? - Ratschläge für den Behördenweg

Inhaltsverzeichnis

Namensänderungen ohne triftigen Grund sind unzulässig.
Namensänderungen ohne triftigen Grund sind unzulässig. © Thorben Wengert / Pixelio
Wenn Sie mit Ihrem Namen unzufrieden sind und eine Namensänderung wünschen, wird nicht nur ein unwiderlegbarer Grund vorausgesetzt, sondern es bedarf zudem einen erheblichen Kosten- und Zeitaufwand. Sind Sie entschlossen, Ihren Namen ändern zu lassen, bestehen unter Beachtung dieser Bedingungen dennoch Möglichkeiten zur Durchführung einer erfolgreichen Namensänderung. Wie man seinen Namen ändern lassen kann, erfahren Sie hier.

Was Sie benötigen

  • Geburtsurkunde, amtlich beglaubigt
  • Führungszeugnis
  • Personalausweis
  • ärztliches Gutachten
  • persönliches Argument

Diese Voraussetzungen benötigt man zum Ändern seines Namens 

Für eine Namensänderung müssen bestimmte Gründe vorliegen. Ist es allein Ihr freier Wille, Ihren Namen ändern zu lassen, werden Sie wohl kaum Erfolg haben.

  • Gemäß dem in Deutschland herrschenden Namensänderungsgesetz muss für das Ändern des Namens ein wichtiger Grund existieren. Lesen Sie sich die entsprechenden Klauseln vor Ihrer endgültigen Entscheidung unbedingt gründlich durch, bevor Sie das dafür zuständige Amt aufsuchen.
  • Laut dieser Definition gilt eine Namensänderung als zulässig, wenn Ihr Name beispielsweise anstößig oder zweideutig ist. Leiden Sie unter einem solchen Namen, kann eine Änderung oftmals realisiert werden. Die Voraussetzungen sind hier jedoch nicht leicht zu erfüllen. Und wenn Sie nicht gerade "Rosa Schlüpfer" oder "Wilma Poppen" heißen, werden Sie mit einer Ablehnung auf Ihre Forderung rechnen müssen.
  • Auch für Namen, die als schlichte Lächerlichkeit gesehen werden können, besteht die Möglichkeit einer Änderung. Dies trifft beispielswiese auf Namen, wie "Teddy Bär", "Ernst Haft" oder "Peter Pan" absolut zu. Kann man Ihren Namen weder als anstößig noch als lächerlich bezeichnen, wird eine Namensänderung äußerst schwierig.
  • Sind Sie mit Ihrem Vor- oder Nachnamen in der Tat unzufrieden und halten den Grund für triftig, machen Sie sich Gedanken darüber, wie Sie diese Tatsache auf dem Amt ausdrücken, denn letztendlich entscheidet das Amt, ob Ihre Argumente für eine Änderung Ihres Namens ausreichen und nicht Sie selbst.

So kann man eine Namensänderung durchführen

  1. Die Durchführung einer Änderung Ihres Namens ist nicht unaufwändig und geschieht nicht von heute auf morgen. Sie müssen Ihren Wunsch auf eine Namensänderung in schriftlicher Form beantragen. Ansprechpartner stellt hierfür in der Regel das Standesamt dar.
  2. Ersparen Sie dem zuständigen Amt sowie sich selbst unnötigen Kosten- und Zeitaufwand, indem Sie sich im Vorfeld auf Ihren Behördenweg vorbereiten. Für eine Namensänderung müssen Sie eine amtlich beglaubigte Geburtsurkunde, ein Führungszeugnis (Beantragung beim Einwohnermeldeamt), Ihren Personalausweis sowie eine Bescheinigung Ihrer Einkünfte vorlegen. Besorgen Sie diese Unterlagen, bevor Sie sich an das Standesamt wenden.
  3. Nach Möglichkeit sollten Sie zudem ein Gutachten von Ihrem Arzt oder Therapeuten beantragen, denn ohne diese Stellungnahme eines zuständigen Dritten fällt die Chance auf den Erfolg deutlich geringer aus.
  4. Möchten Sie Ihren Namen ändern lassen, müssen Sie sich gedulden. Eine Namensänderung sieht das Amt meist nicht als erste Priorität an, sodass Wartezeiten von einem Jahr nicht ungewöhnlich sind.
  5. Der Gang zur Behörde stellt für den Bürger immer eine Kostenfrage dar. Selbst bei zweifellos anstößigen oder lächerlichen Namen müssen Sie Kosten in Höhe von 800 bis 1000 Euro einplanen.
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