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Zweitnamen eintragen lassen - so geht es nachträglich

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Nicht so einfach - beim Standesamt einen Zweitnamen eintragen lassen
Nicht so einfach - beim Standesamt einen Zweitnamen eintragen lassen © Dieter_Schütz / Pixelio
Mancher wünscht sich als erwachsener Mensch einen Zweitnamen. Dieser Wunsch muss jedoch in einem Antrag ausreichend begründet werden, damit er in Erfüllung geht. Welche Voraussetzungen es gibt, wie der Antrag abläuft und welche Gründe es gibt, lesen Sie in diesem Artikel.

Voraussetzung und benötigte Dokumente

Unproblematisch sind Nachnamensänderungen im Falle einer Heirat oder einer Adoption und Vornamensänderungen im Falle einer Geschlechtsumwandlung. Auch einen Vornamen nach der Einbürgerung eindeutschen zu lassen ist vergleichsweise einfach möglich. Die Entscheidung, ob der Änderungswunsch akzeptiert wird, liegt auch beim Zweitnamen beim Standesamt.

Um den Zweitnamen nachträglich ändern zu lassen, müssen Sie zunächst einen Antrag stellen. Dafür brauchen Sie folgende Unterlagen.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • Nachweise bzw. Erklärung, warum der Zweitname geändert werden soll.

Wenn Sie einen Zweitnamen hinzufügen wollen, müssen Sie Ihren Antrag gut begründen.

Die Entscheidung, ob Ihre Begründung anerkannt wird, liegt dann beim Standesamt. Im Falle einer Ablehnung können Sie Widerspruch einlegen und sich juristischen Beistand suchen.

Den Zweitnamen hinzufügen lassen

Den Zweitnamen können Sie beim Standesamt Ihres Hauptwohnsitzes ändern lassen. Informieren Sie sich zunächst über die spezifischen Voraussetzungen auf der Seite Ihres Standesamtes. Die Anforderungen variieren zwischen den Bundesländern.

In der Regel gibt es leider kein Formular für den Antrag auf Zweitnamensänderung. Es handelt sich daher um einen formlosen Antrag. Dieser sollte eine Anrede und Einleitung zu Ihrem Anliegen enthalten. Geben Sie auch Ihre vollständigen persönlichen Daten an (Name, Geburtsdatum und -ort, Adresse).

Das Wichtigste ist die Begründung der Namensänderung. Hier sollten Sie ausführlich auf die Gründe eingehen und sich auf das Namensänderungsgesetz beziehen. Schildern Sie Ihre spezifischen Umstände und erbringen Sie Nachweise, falls möglich und nötig. Vergessen Sie nicht, den gewünschten Zweitnamen zu nennen. Beenden Sie den Antrag mit freundlichen Grüßen, Datum, Ort und Unterschrift. Als Letztes sollten Sie auflisten, welche Dokumente Sie dem Antrag beifügen.

Wichtige Unterlagen, die Sie dem Antrag beifügen sollten:

  • Beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde
  • Beglaubigte Kopie des Personalausweises
  • ggf. ärztliche oder psychologische Gutachten

Im weiteren Verlauf kann das Standesamt eine persönliche Vorsprache ansetzen. In dieser können Sie dann den Antrag erläutern und mögliche Fragen werden geklärt. Ihr Antrag wird geprüft, dies kann einige Zeit dauern.

Wird dem Antrag stattgegeben, erhalten Sie eine amtliche Mitteilung über die Änderung. Ihr Name wird offiziell in die Register eingetragen und Sie können neue Dokumente mit dem geänderten Namen beantragen. Sie sollten Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Bankunterlagen und Versicherungspolicen aktualisieren lassen.

Überzeugende Gründe für die Änderung

Häufige und ausschlaggebende Gründe, um den Zweitnamen nachträglich eintragen zu lassen, gibt es insgesamt fünf.

Aus religiösen Gründen lassen viele Personen einen Zweitnamen ergänzen. Sollten Sie Ihren Glauben dadurch ausdrücken wollen, können Sie christliche Namen wie Maria oder Joseph hinzufügen lassen. Auch nach einer Konvertierung zum Islam ist es nicht unüblich einen muslimischen Zweitnamen zu wählen, wie Fatima oder Mohammed.

Sollte Ihr Name bei der Einwanderung angeglichen worden sein, können Sie mit Ihrem Zweitnamen Ihre kulturelle und familiäre Herkunft deutlich machen. Dabei können Sie Ihren unangeglichenen Namen des Heimatlandes eintragen lassen.

Sollten Sie einen sehr häufigen Vornamen haben, können Sie mit einem zweiten Vornamen die Identifikation eindeutig machen. So können Sie Verwechslungen vorbeugen.

In manchen Familien ist es Tradition bestimmte Vornamen als Zweitnamen zu nehmen. Wollen Sie im Nachhinein ein Familienmitglied ehren, ist dies ein persönlicher Grund und kann unter Umständen vom Standesamt genehmigt werden.

Besonders einfach ist der Zweinameneintrag für Personen, die sich einem anderen Geschlecht zugehörig fühlen als ihrem Gebürtigen. Wenn der Geschlechtseintrag geändert wird, ist es dann auch üblich einen Zweitnamen zu wählen, der dem gelebten Geschlecht entspricht.

Am besten weisen Sie nach, dass ein fehlender Zweitname für Sie eine große Belastung darstellt. Das kann beispielsweise mithilfe eines psychologischen Gutachtens geschehen.

Einen Zweitnamen eintragen zu lassen, ist nicht einfach. Legen Sie Ihre Gründe im formlosen Antrag plausibel dar. Das erhöht Ihre Chance auf eine Genehmigung des Zweitnamens.

helpster.de Autor:in
Anna Adamsberg
Anna Adamsberg Als Lokaljournalistin mit einem tiefen Interesse an Büchern und Literaturwissenschaft widmet sich Anna gerne Themen rund um Schule, Kultur sowie Hobby & Freizeit
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