Was Nachversicherungspflicht bedeutet
Der Gesetzgeber hat die Nachversicherungspflicht erfunden und dementsprechend geregelt:
- Tritt ein Mitglied aus der Krankenkasse aus - gleichgültig aus welchem Grund - dann besitzt dieser das Recht auf eine kostenlose Nachversicherungspflicht.
- Die kostenlose Nachversicherungspflicht beträgt vier Wochen. Während dieser Nachversicherungspflicht besitzt das ehemalige Krankenkassenmitglied die gleichen Rechte und Pflichten wie bei einer "normalen" Mitgliedschaft.
- Der Sinn der Nachversicherungspflicht besteht unter anderem darin, dass trotz Sperre des Arbeitsamtes einem Arbeitslosen die Krankenversicherung gezahlt wird.
- Ebenfalls kann es passieren, dass jemand ungewollt seine Selbstständigkeit beenden muss. Auch in diesem Fall tritt der Anspruch auf die kostenlose Nachversicherungspflicht ein. Somit hat derjenige die Möglichkeit, sich in Ruhe nach einer neuen Krankenkasse umzusehen.
Unstimmigkeiten bezüglich der kostenlosen Versicherungszeit klären
Treten Unstimmigkeiten mit der Krankenkasse auf, weil diese ihrer Nachversicherungspflicht nicht nachkommen möchte, dann bestehen die nachstehenden Möglichkeiten:
- Haben Sie einen Zwischenbescheid vom Arbeitsamt, der bescheinigt, dass die Genehmigung des Arbeitslosengeldes noch schwebt? Dann sollten Sie eine Kopie dieses Bescheides an Ihre Krankenkasse senden.
- Besonders wichtig ist es, dass Sie immer sofort versuchen, die vorliegenden Unstimmigkeiten zu lösen. Dies bedeutet, Sie sollten möglichst schnell mit dem Sachbearbeiter der Krankenkasse telefonieren und die Probleme erfragen. Manchmal lassen sich diese Probleme bereits am Telefon lösen.
- Weisen Sie stets auf die gesetzlich vorhandene Nachversicherungspflicht hin. Bestehen Sie aber nicht auf diesem Recht, sofern Sie verheiratet sind und Ihr Partner eine Krankenversicherung besitzt. In diesem Fall könnte es durchaus sein, dass Sie sich bei dieser Krankenkasse als Familienmitglied mitversichern lassen müssen. Dann würde auch Ihr Recht auf eine kostenlose Nachversicherungspflicht enden.
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