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Nachversicherungspflicht? - So klären Sie Unstimmigkeiten mit der Krankenkasse

Eine Nachversicherungspflicht kann als Rettungsring fungieren.
Eine Nachversicherungspflicht kann als Rettungsring fungieren.
Nach dem Ausscheiden aus der Krankenkasse besitzt jedes ehemalige Mitglied das Recht auf eine sogenannte Nachversicherungspflicht. Sollten diesbezüglich Umstimmigkeiten mit der Krankenkasse auftreten, dann sollten diese umgehend geklärt werden.

Was Nachversicherungspflicht bedeutet

Der Gesetzgeber hat die Nachversicherungspflicht erfunden und dementsprechend geregelt:

  • Tritt ein Mitglied aus der Krankenkasse aus - gleichgültig aus welchem Grund - dann besitzt dieser das Recht auf eine kostenlose Nachversicherungspflicht.
  • Die kostenlose Nachversicherungspflicht beträgt vier Wochen. Während dieser Nachversicherungspflicht besitzt das ehemalige Krankenkassenmitglied die gleichen Rechte und Pflichten wie bei einer "normalen" Mitgliedschaft.
  • Der Sinn der Nachversicherungspflicht besteht unter anderem darin, dass trotz Sperre des Arbeitsamtes einem Arbeitslosen die Krankenversicherung gezahlt wird.
  • Ebenfalls kann es passieren, dass jemand ungewollt seine Selbstständigkeit beenden muss. Auch in diesem Fall tritt der Anspruch auf die kostenlose Nachversicherungspflicht ein. Somit hat derjenige die Möglichkeit, sich in Ruhe nach einer neuen Krankenkasse umzusehen.

Unstimmigkeiten bezüglich der kostenlosen Versicherungszeit klären

Treten Unstimmigkeiten mit der Krankenkasse auf, weil diese ihrer Nachversicherungspflicht nicht nachkommen möchte, dann bestehen die nachstehenden Möglichkeiten:

  • Haben Sie einen Zwischenbescheid vom Arbeitsamt, der bescheinigt, dass die Genehmigung des Arbeitslosengeldes noch schwebt? Dann sollten Sie eine Kopie dieses Bescheides an Ihre Krankenkasse senden.
  • Besonders wichtig ist es, dass Sie immer sofort versuchen, die vorliegenden Unstimmigkeiten zu lösen. Dies bedeutet, Sie sollten möglichst schnell mit dem Sachbearbeiter der Krankenkasse telefonieren und die Probleme erfragen. Manchmal lassen sich diese Probleme bereits am Telefon lösen.
  • Weisen Sie stets auf die gesetzlich vorhandene Nachversicherungspflicht hin. Bestehen Sie aber nicht auf diesem Recht, sofern Sie verheiratet sind und Ihr Partner eine Krankenversicherung besitzt. In diesem Fall könnte es durchaus sein, dass Sie sich bei dieser Krankenkasse als Familienmitglied mitversichern lassen müssen. Dann würde auch Ihr Recht auf eine kostenlose Nachversicherungspflicht enden.
helpster.de Autor:in
Manuela Träger
Manuela TrägerManuela kombiniert ihr umfassendes Finanzwissen als gelernte Bankkauffrau mit praktischer Erfahrung aus ihrer Selbstständigkeit, um fundierte Einblicke in die Bereiche Geld aber auch Beruf & Karriere zu bieten.
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