Was Sie benötigen
- Chipkarte oder Mitgliedsnummer der Krankenkasse
Mitgliedsbescheinigung bei der Krankenkasse beantragen
Fangen Sie demnächst ein Studium an oder haben Sie einen neuen Job, kann es sein, dass Sie eine Mitgliedsbescheinigung Ihrer Krankenkasse vorlegen müssen. Ämter und Behörden können diese für bestimmte Formalitäten ebenfalls verlangen, zum Beispiel, wenn Sie sich arbeitslos melden müssen.
- Auf der Mitgliedsbescheinigung steht Ihre Krankenversichertennummer und der Zeitraum, seit wann Sie bereits Mitglied bei dieser Krankenkasse sind. Sollten Sie die Krankenkasse wechseln wollen, kann es sein, dass Ihre neue Krankenkasse ebenfalls eine Mitgliedsbescheinigung verlangt.
- Der einfachste Weg, sich die Mitgliedsbescheinigung zu besorgen, ist ein Telefonanruf bei Ihrer aktuellen Krankenkasse. Die Telefonnummer finden Sie entweder auf Ihrer Chipkarte oder in Ihren Versicherungsunterlagen.
- Rufen Sie die Servicezentrale Ihrer Krankenkasse an und lassen Sie sich mit einem zuständigen Mitarbeiter verbinden. Dieser wird Sie nach Ihrem Namen und Ihrer Versicherungsnummer fragen. Die Nummer finden Sie ebenfalls auf der Chipkarte aufgedruckt. Es kann sein, dass Sie zur Überprüfung auch Ihr Geburtsdatum angeben müssen.
- Sie werden zudem sagen müssen, wofür Sie die Mitgliedsbescheinigung benötigen. Anschließend findet noch eine Adressüberprüfung statt und dann brauchen Sie nur noch einige Tage warten, bis der Brief mit der Mitgliedsbescheinigung in Ihrem Briefkasten ist.
- Alternativ dazu können Sie bei den meisten Krankenkassen die Mitgliedsbescheinigung auch online bestellen. Gehen Sie dafür auf die Webseite Ihrer Krankenkasse und loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten ein. Sollten Sie noch kein Kundenkonto für den Online-Service haben, müssen Sie diesen zuvor schriftlich oder telefonisch bei Ihrer Kasse beantragen.
- Suchen Sie anschließend den Service für Mitgliedsbescheinigung und füllen Sie das Antragsformular online sorgfältig aus. Die Bescheinigung wird Ihnen anschließend in wenigen Tagen postalisch zugestellt.
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