Nach einer Heirat oder Trennung ändert sich für Sie und den Partner nicht nur persönlich einiges. Das gilt beispielsweise auch allgemein für Versicherungen, speziell die Krankenversicherung.
Beide Partner in der gesetzlichen Krankenkasse
Wenn Sie und Ihr Partner vor der Heirat in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, hat das Heiraten an sich keine unmittelbaren Folgen. Sie bleiben beide in der bestehenden Krankenversicherung versichert.
- Unter Umständen ändern sich die Anforderungen. Ist das der Fall, sollten Sie über einen Wechsel der Krankenkasse nachdenken.
- Wenn Sie nach der Eheschließung mit dem Arbeiten aufhören, beispielsweise um sich der Kindererziehung zu widmen, verlassen Sie die gesetzliche Krankenkasse als Beitragszahler. Ist der Ehepartner gleichfalls Kassenmitglied, übernimmt die Familienversicherung seiner Kasse die beitragsfreie Mitversicherung des betreuenden Elternteils.
- Sie müssen keine Beiträge zahlen. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung können Sie und Ihre Kinder ohne Einschränkungen wie ein zahlendes Vollmitglied beanspruchen.
Voraussetzungen für beitragsfreie Mitversicherung
Wenn Sie keine Kinder haben, werden Sie nach der Hochzeit nicht automatisch in der Familienversicherung des gesetzlich krankenversicherten Partners unterkommen. Möglich ist das, wenn Sie keine oder nur geringe Einkünfte haben.
- Für die beitragsfreie Mitversicherung sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen. Sie sind weder versicherungspflichtig oder davon befreit, noch freiwillig versichert. Sie genießen als Beamter auch keine Versicherungsfreiheit.
- Ihr monatliches Gesamteinkommen liegt unter 395 Euro; bei geringfügig Beschäftigten maximal 450 Euro (Stand: 2014). Sie sind weder hauptberuflich selbstständig noch privat krankenversichert.
Privat- und gesetzlich Krankenversicherte nach der
Heirat
Die Situation, dass zwei Kassenpatienten einander heiraten, ist sehr häufig anzutreffen. In Bezug auf den Krankenversicherungsschutz gibt es nach der Heirat keine Probleme oder bedeutende Änderungen.
- Um einiges komplizierter stellt sich die Situation für Sie dann dar, wenn der arbeitende Partner einer privaten Krankenversicherung angehört. Als gesetzlich versichertes Elternteil haben Sie ein Problem.
- Eine kostenfreie Mitversicherung beim Gatten kommt hier nicht infrage. Sie müssen sich entweder selbst privat krankenversichern oder sich in der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied versichern. Eine preiswerte Lösung ist das nicht.
- Die Krankenkassen berechnen Ihren Krankenversicherungsbeitrag auf der Grundlage der Hälfte des Lohnes Ihres Ehepartners. Bei einem angenommenen Jahresverdienst von 30.000 Euro/brutto zahlen Sie etwas über 220 Euro im Monat an Ihre Krankenkasse. Abhängig vom Jahresbruttoeinkommen des arbeitenden Ehepartners kann der Beitrag je Monat auf mehr als 600 Euro (Höchstbeitrag 2014 627,75 Euro) steigen.
Großartig neu rechnen müssen Sie trotz der veränderten Einkommenssituation (zwei Einkommen) nicht, wenn Sie und Ihr Partner privat versichert sich. Die Beitragszahlungen sind in unveränderter Höhe an die Versicherung zu entrichten. Werden die finanziellen Belastungen zu groß, sollten Sie die Möglichkeit eines Wechsels in einen günstigeren Tarif prüfen.
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