Was Sie benötigen
- Rücksichtnahme
- Toleranz
So halten Sie sich an das Nachtruhegesetz
- Zuerst sollten Sie das Nachtruhegesetz kennenlernen und erfahren, wann Sie laut sein dürfen und wann nicht. Sie können hierzu einen Blick in das Landesimissionsschutzgesetz werfen. Das Nachtruhegesetz ist grundsätzlich stets einzuhalten.
- Sie sollten nach dem Nachtruhegesetz stets abends von 22:00 Uhr bis morgens 06:00 ruhig sein. Hierbei ist darauf zu achten, dass Sie durchaus Geräusche verursachen können. Diese sollten jedoch in Zimmerlautstärke sein. Vermeiden Sie es in dieser Zeit die Waschmaschine laufen zu lassen, die Bohrmaschine zu benutzen, Staub zu saugen und zu duschen. All diese Tätigkeiten würden Ihre Nachbarn stören.
- Halten Sie sich auch an das Landesimissionsschutzgesetz, wenn Mittagszeit ist. Sie sollten hierzu von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr Lärm vermeiden.
- In Ausnahmefällen, wenn Sie zum Beispiel Ihren Geburtstag feiern, sollten Sie Ihre Nachbarn darüber informieren, dass es etwas lauter werden könnte. Das Zusammenleben in einem Haus, erfordert stets gegenseitige Rücksichtnahme und eine faire Absprache.
Rechtsfolgen bei Verstößen gegen das Nachtruhegesetz
- Verstoßen Sie gegen das Nachtruhegesetz, kann Ihr Nachbar seinen Vermieter auffordern, die Störung zu beseitigen.
- Ihr Vermieter wird Sie dann auffordern, das Nachtruhegesetz einzuhalten. Tun Sie dies wiederholt nicht, kann Ihr Nachbar die Miete mindern und Ihr Vermieter Regressansprüche gegen Sie geltend machen.
- Vermeiden Sie nächtliche Störungen und begegnen Sie Ihren Nachbarn mit Toleranz. Sicherlich ist Ihnen auch daran gelegen, nachts in Ruhe schlafen zu können. Das Zusammenwohnen in einem Haus erfordert stets gegenseitige Rücksichtnahme.
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