Ruhestörung in einem Mietshaus hat Grenzen, wenn Sie darunter leiden.
Verhalten bei gelegentlicher Ruhestörung
- Lärm kann immer wieder mal vorkommen. Manchmal dauern Renovierungsarbeiten länger als erwartet oder die Party wird etwas lauter. Reagieren Sie bei einer solchen Ruhestörung im Mietshaus zunächst sehr freundlich und bitten den Nachbarn einfach nur höflich, die Lautstärke zu reduzieren oder die Arbeiten am nächsten Tag fortzusetzen.
- Haben Sie mit Ihrer Bitte keinen Erfolg, können Sie die Hilfe der Polizei in Anspruch nehmen. Es gibt Ruhezeiten, die gesetzlich festgelegt sind. Die einzelnen Vorschriften sind umfangreich, aber Sie können grundsätzlich davon ausgehen, dass dröhnender Partylärm nach 22.00 Uhr nicht von Ihnen hingenommen werden muss.
- Suchen Sie das Gespräch mit dem Nachbarn, der für die Ruhestörung im Mietshaus verantwortlich war. Einen Tag später sind Sie viel gelassener und können ihm besser erklären, wie Sie dadurch beeinträchtigt wurden. Bitten Sie ihn, beim nächsten Mal etwas rücksichtsvoller zu sein und hoffen, dass er sich daran hält.
- Zeigt sich Ihr Nachbar uneinsichtig, informieren Sie Ihren Vermieter über den lautstarken Zwischenfall. Er kann den anderen Mieter auf die Hausordnung hinweisen, die im Mietshaus für alle Parteien gilt. Ruhestörungen sind dort über die Vorschriften zu den Ruhezeiten geregelt.
Maßnahmen bei Dauerlärm im Mietshaus
Einige Ruhestörungen sind unangenehmer als eine gelegentliche Party. Sie finden jeden Tag statt, die Nachbarn nehmen von Ihrer Bitte um etwas Rücksicht nichts an und oft ist die Ruhestörung so, dass Sie nicht einmal die Polizei einschalten können.
- Bei dauerhaften Belästigungen, wie sie etwa durch ein ständig zu lautes Fernsehgerät entstehen, führen Sie zunächst über einen Zeitraum von mindestens zwei Wochen Buch. So können Sie genau nachhalten, wann im Mietshaus die Hausruhe gestört wird.
- Fordern Sie den Nachbarn im Mietshaus schriftlich auf, die Ruhestörungen zu unterlassen. Auch für ihn gilt in der Hausgemeinschaft das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Reagiert er nicht, können Sie gerichtlich gegen ihn vorgehen. In den meisten Bundesländern ist es dazu erforderlich, einen Schlichtungsversuch vor einem Schiedsmann durchzuführen. Erkundigen Sie sich, ob dies für Sie zutrifft.
- Informieren Sie den Vermieter und fordern ihn auf, im Rahmen seiner Vermieterpflichten dafür zu sorgen, dass die Ruhestörung im Haus aufhört. Er muss den anderen Mieter anschreiben und abmahnen.
- Reagiert Ihr Vermieter nicht, können Sie die Miete mindern. Um dies korrekt zu berechnen und vorzugehen, empfiehlt sich die Einschaltung eines Anwalts. Prüfen Sie, ob Ihre Rechtsschutzversicherung für diesen Fall der Ruhestörung und Mietminderung die Deckung übernimmt oder Sie Anspruch auf Beratungshilfe haben.
- Nicht immer sind laute Geräusche gleich eine Ruhestörung. Im Mietshaus müssen Sie sogar eine gewisse Geräuschkulisse hinnehmen, die Sie persönlich vielleicht als untragbar empfinden. Ist dies auf Dauer für Sie nicht mehr auszuhalten, kann eine neue Wohnung in einem ruhigeren Mietshaus die beste Lösung sein.
Im Mietshaus beeinträchtigt eine Ruhestörung den Frieden der Hausgemeinschaft sehr und Sie sollten immer behutsam mit Ihren Beschwerden anfangen.
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