Unterschiedliche Ruhezeiten beachten
In Deutschland gibt es staatlich verordnete Ruhezeiten. Allerdings sind diese nicht einheitlich und unterscheiden sich je nach Gebiet und Gemeinde. In vielen Gemeinden gilt die gesetzliche Nachtruhe von 22:00 bis 7:00 Uhr.
Darüber hinaus gibt es in der Regel in Mietwohnungen eine Mittagsruhe in der Zeit von 12:00 bis 14:00 oder von 13:00 bis 15:00 Uhr. Diese ist allerdings nicht gesetzlich geregelt, sondern von den Vermietern vorgeschlagen. Sie stimmen diesen Zeiten, die sowohl am Wochenende als auch unter der Woche gelten können, mit Ihrer Unterschrift im Mietvertrag zu.
Schließlich gibt es noch die Feiertagsruhe an Sonn- und Feiertagen, die von 0:00 bis 24:00 Uhr gilt. Sie können die gesetzlichen Ruhezeiten, die in Ihrem Gebiet gelten, beim Ordnungsamt oder der Umweltbehörde Ihrer Gemeine erfragen.
Während der gesetzlichen Ruhezeiten haben sich die Bewohner auf die Zimmerlautstärke zu beschränken. Achten Sie darauf, dass es sich um keine klaren Gesetze handelt und Gerichte stets von Fall zu Fall entscheiden.
Außerdem können in Hausordnungen eigene Ruhezeiten festgelegt sein. Sie haben allerdings nie das Recht auf absolute Stille in Ihrer Wohnung während der Ruhezeiten. Der Mieterverbund schlägt zum Beispiel in seiner Musterhausordnung vor, dass die Nachtruhe zwischen 22:00 und 6:00 Uhr gilt.
Was während der Ruhezeiten erlaubt ist
Das Stichwort heißt "bestimmungsgemäßer Gebrauch der Mietsache". Gelegentliche laute Geräusche lassen sich in Ihrer Mietwohnung nicht verhindern. Die Frage ist, was Sie tun und wann Sie dies tun.
Wo Menschen zusammenleben, lassen sich bestimmte Geräusche nicht vermeiden. Das sind Kinderlärm, Laufgeräusche oder die Spülung einer Toilette. Solche Geräusche dürfen Sie immer erzeugen, auch nachts. Laut dem LG Köln dürfen Sie nachts sogar duschen, wenn es nicht länger als 30 Minuten ist. Achten Sie hierbei auf die Regelung Ihrer Hausordnung oder des Mietvertrages.
Das Gebot der absoluten Vermeidung von Lärm gilt auch am Sonntag nur während der Nacht. Dies bedeutet, dass Sie am Sonntag Staub saugen oder Musik machn dürfen.
Was in einer Mietwohnung verboten ist
Ein Mieter hat kein "Recht auf Party". Jede Ruhestörung innerhalb der Ruhezeiten kann mietrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. In den Hausordnungen ist meistens geregelt, dass Sie laute Musik auch außerhalb der Ruhezeiten nur in Zimmerlautstärke hören dürfen. Selbst Musik zu machen, ist hingegen erlaubt.
Eine Ruhestörung während der Nacht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit bis zu 5.000 Euro Geldbuße geahndet werden kann. Darüber hinaus ist die Polizei berechtigt, Ihre Musikanlage zu beschlagnahmen.
Wenn Sie sich nicht an die Ruhezeiten in Ihrer Mietwohnung halten, kann der Vermieter Sie abmahnen. Kommt es dann zu einer weiteren Ruhestörung, kann der Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen.
Gegen Lärmbelästigung vorgehen
Wenn Sie als Mieter den Eindruck haben, dass Ihre Wohnung zu hellhörig ist, haben Sie keinen Anspruch auf zusätzliche Schallisolierung. Als Mieter sollten Sie bei anhaltender Lärmbelästigung zunächst den Vermieter, unter Fristsetzung, schriftlich um Abhilfe bitten. Schildern Sie möglichst detailliert, warum und von wem Sie sich gestört fühlen.
Hier bietet sich die Möglichkeit an, ein Lärmtagebuch zu führen, in das Sie sämtliche Störungen eintragen. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Nachbarn auf Unterlassung zu verklagen und das Lärmtagebuch als Beweismittel anzugeben.
Wenn Sie weiterhin unter Lärmbelästigung leiden, können Sie die Miete mindern. Da die Höhe einer Mietminderung immer individuell ist, sollten Sie sich hier beim Mieterverein oder einem Fachanwalt für Mietrecht näher erkundigen.
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