Mutter-Kind-Kur - Antragstellung
- Holen Sie sich bei Ihrer zuständigen Krankenkasse, z. B. der IKK, einen Antrag auf eine Mutter-Kind-Kur.
- Ist Ihr Kind selbst behandlungsbedürftig, können Sie eine Mutter-Kind-Kur beantragen oder dann, wenn die Trennung von Mutter und Kind während eines Kuraufenthaltes beim Kind zu seelischen Störungen führen würde.
- Eine Mutter-Kind-Kur gilt für Kinder bis zu 12 Jahren, in Ausnahmefällen bis zu 14 Jahren.
- Gehen Sie zu Ihrem Haus-/Kinderarzt. Dieser ist verpflichtet, den Antrag auszufüllen und die entsprechenden Krankheitsbilder einzutragen.
- Vor dem Einreichen des Antrages sollten Sie sich von einem Mutter-Kind-Hilfswerk beraten lassen.
- Den ausgefüllten Antrag reichen Sie danach bei Ihrer zuständigen Krankenkasse ein.
- In Ausnahmesituationen (z. B. bei Krebserkrankungen) können sowohl Mutter und Vater gemeinsam an der Kur teilnehmen.
Welche Kosten fallen bei einer Kur an?
- Bei einer Mutter/Vater-Kind-Kur muss das mitreisende Elternteil pro Tag 10,00 Euro bezahlen. Kinder müssen keinen extra Beitrag begleichen.
- Die Fahrt in die gewählte Kurklinik wird von der IKK übernommen, bis auf einen Eigenanteil von 10 %, das sind mindestens 5,00 Euro und höchstens 10,00 Euro.
- Kosten für öffentliche Verkehrsmittel vor Ort übernimmt Ihre Krankenkasse.
- Je nach Krankheitsbild dauert eine Kur ca. drei Wochen und kann alle vier Jahre beantragt werden.
Kurmöglichkeiten der IKK
- Die IKK arbeitet mit dem Müttergenesungswerk eng zusammen. Die Einrichtung für Ihre Kur wird mit Ihrer Abstimmung zusammen ausgesucht.
- Bei seelischer Überbelastung oder somatischen Störungen wird meistens eine Klinik an der Nord- oder Ostsee für Sie ausgewählt werden.
- Danach sollten Sie den Alltag wieder bestens meistern können.
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