Mutter-Kind-Kur richtig beantragen
Der erste Schritt zu Ihrer Mutter-Kind-Kur ist ein Gespräch mit Ihrem Arzt. Dieser entscheidet, welche medizinischen Maßnahmen in Ihrem Fall erforderlich sind. Ein Antrag hat auch nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn Sie alle Behandlungsangebote an Ihrem Wohnort schon ausgeschöpft haben.
- Nicht jeder Arzt darf Ihnen eine Mutter-Kind-Kur verordnen. Bei der Techniker Krankenkasse gibt es spezielle Mediziner, die zur Verordnung einer Kur berechtigt sind.
- Fragen Sie Ihren Arzt, ob er zum Kreis dieser verordnungsberechtigten Mediziner gehört.
- Wenn das nicht der Fall ist, müssen Sie sich einen neuen Arzt suchen. Gehen Sie auf die Webseite der Techniker Krankenkasse
- Klicken Sie auf "Leistungen & Services", auf "Leistungen von A - Z", dann auf "Kuren: Vorsorge und Reha" und schließlich auf "So beantragen Sie die Kur". Dort finden Sie ein Arzt- und Therapeutenverzeichnis der verordnungsberechtigten Mediziner.
- Gemeinsam mit dem jeweiligen Arzt stellen Sie den Kurantrag.
- Die Techniker Krankenkasse prüft nach Eingang, ob alle Unterlagen vollständig sind, z.B. die Untersuchungsbefunde.
- Der Medizinische Dienst der Krankenkasse prüft dann die Unterlagen.
Im Anschluss erhalten Sie Bescheid, ob Ihre Mutter-Kind-Kur von der Techniker Krankenkasse bewilligt wird.
Wie die Techniker Krankenkasse die Antragstellung erleichtert
- Sie können schon vor der Antragstellung online prüfen lassen, wie Ihre Aussichten auf die Bewilligung einer Kur sind.
- Dabei hilft Ihnen der "TK-Leistungslotse - Kuren". Folgen Sie den Anweisungen und finden Sie heraus, ob Ihnen nach den Richtlinien des TK-Leistungslotsen eine Kur zusteht.
- Als TK-Mitglied können Sie vieles online erledigen, z.B. Antragsformulare herunterladen.
- Bei Fragen können Sie sich per Email an den Kundenservice wenden.
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