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Barmer - Mutter-Kind-Kur beantragen

Mutter und Kind werden behandelt.
Mutter und Kind werden behandelt.
Wenn Sie von Kindern, Haushalt und Job so richtig ausgepowert sind und dringend eine Erholung brauchen, sollten Sie einmal eine Kur machen. Wenn Sie es aber nicht übers Herz bringen, Ihre Kinder so lange allein zu lassen oder Ihre Kinder vielleicht auch unter einer Krankheit leiden, bietet Ihnen die Barmer auch eine Mutter-Kind-Kur an.

Was Sie benötigen

  • Hausarzt
  • Antragsformular

Mitnehmen können Sie Kinder bis zu zwölf Jahren, in Ausnahmefällen auch bis zu 14 Jahren, für behinderte Kinder gibt es allerdings keine Altersbeschränkungen. In einer solchen Mutter-Kind-Kur werden Sie und auch Ihre Kinder therapiert. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn auch Ihre Kinder unter einer Krankheit leiden.

Bei der Barmer eine Mutter-Kind-Kur beantragen

  • Sie können eine Mutter-Kind-Kur zur Vorbeugung beantragen, wenn Sie keine akute Krankheit haben, sich aber trotzdem erholungsbedürftig fühlen.
  • Weiterhin können Sie einen Antrag stellen, wenn Sie krank sind oder krank waren und Ihren Gesundheitszustand wiederherstellen möchten. Hierfür kommen körperliche und seelische Probleme in Frage.
  • Ihr Hausarzt muss Sie hierbei unterstützen. Entweder schlägt er Ihnen eine Kur vor, wenn er denkt, dass es für Sie sinnvoll wäre, oder Sie sprechen ihn selbst darauf an.
  • Für den Antrag brauchen Sie ein Formular, das Ihnen die Barmer auf Wunsch zuschickt. Dieses Formular füllt Ihr Hausarzt zusammen mit Ihnen aus.
  • Bei erwerbstätigen Müttern ist eventuell die Rentenversicherung zuständig, normalerweise dann, wenn mindestens 15 Jahre lang Beiträge eingezahlt wurden. Fragen Sie am besten bei der Barmer nach, welche Versicherung für Sie zuständig ist. Unabhängig davon, ob die Rentenversicherung oder die Krankenversicherung die Kur bezahlt, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind oder Ihre Kinder mitzunehmen.
  • Den Kurantrag reichen Sie bei der Barmer oder bei der Rentenversicherung ein, eventuell übernimmt das auch Ihr Arzt für Sie. Dort wird der Antrag geprüft und Sie erhalten nach kurzer Zeit eine Bewilligung oder eine Ablehnung.
  • Oft wird ein Antrag beim ersten Mal abgelehnt. Legen Sie Widerspruch ein, dann wird Ihr Antrag nochmals geprüft und häufig wird er dann doch noch bewilligt. Falls er ein zweites Mal abgelehnt wurde, können Sie Klage beim Sozialgericht einreichen. Das ist für Sie kostenlos.
  • Die Barmer bietet Ihnen verschiedene Kliniken an, die sich auf bestimmte Schwerpunkte spezialisiert haben. Dort finden Sie auch speziell ausgebildetes Personal, das den Umgang mit Kindern gewöhnt ist.
  • Pro Tag müssen Sie die gesetzliche Zuzahlung von zehn Euro bezahlen, diese wird aber nur für Sie und nicht für die Kinder berechnet. Alle anderen Kosten übernimmt die Barmer.
  • Auch die Fahrkosten werden Ihnen von der Barmer erstattet, und zwar in der Höhe, wie sie für die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln anfallen würden. Wenn Sie eine Kur zur Vorsorge machen, müssen Sie allerdings pro Fahrt zehn Euro zuzahlen.
  • Übrigens kann nicht nur eine Mutter, sondern auch ein Vater eine solche Kur beantragen, dann heißt sie eben Vater-Kind-Kur.
  • Alle wichtigen Informationen zur Mutter-Kind-Kur finden Sie auch auf der Internetseite der Barmer.
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