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Mutter im Krankenhaus - Kinderbetreuung von der Krankenkasse erstatten lassen

Inhaltsverzeichnis

Hilfe frühzeitig beantragen
Hilfe frühzeitig beantragen
Was tun Sie, wenn Sie als Mutter im Krankenhaus liegen und eine Kinderbetreuung benötigen? In diesem Fall beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Haushaltshilfe.

Was Sie benötigen

  • Antrag auf Haushaltshilfe
  • Ärztliche Bescheinigung

Früher war es einfacher. In der Familie gab es immer jemanden, dem Sie die Kinderbetreuung anvertrauen konnten, wenn Sie als Mutter im Krankenhaus liegen mussten. Dennoch sind Sie auch heute nicht schutzlos. Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

Eine Mutter ist nur bedingt ersetzbar

  • Sie können bei Ihrer Krankenkasse eine Haushaltshilfe beantragen, wenn Sie Mutter sind und Sie sich ins Krankenhaus zur medizinischen Behandlung begeben müssen. Dies kann auch der Fall sein, wenn Sie wegen einer Geburt ins Krankenhaus müssen.
  • Eine solche Haushaltshilfe übernimmt alle im Haushalt anfallenden Arbeiten und damit auch Ihre Kinderbetreuung zu Hause.

Voraussetzungen der Kinderbetreuung

  • Voraussetzung ist, dass Ihr Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert ist und infolge seiner Behinderung auf körperliche Pflege oder Betreuung angewiesen ist.
  • Ferner darf es in Ihrem Haushalt keine andere Person geben, die diese Kinderbetreuung übernehmen könnte. Dazu kommen auch ältere Kinder in Betracht. Diese brauchen noch nicht volljährig zu sein. Allerdings müssen Kinder Ihren Schulbesuch oder Ihre Berufsausbildung deshalb nicht hintenanstellen. Auch muss Ihr arbeitender Ehepartner sich nicht beurlauben lassen. Ausbildung und Beruf gehen vor.
  • Beachten Sie, dass Ihre Krankenkasse mit großer Wahrscheinlichkeit einen Rahmenvertrag mit einer Pflegeeinrichtung abgeschlossen hat, deren Mitarbeiter die Kinderbetreuung dann übernehmen. Besteht diese Möglichkeit nicht, werden Ihnen die Kosten für eine von Ihnen selbst beauftragte Haushaltshilfe ersetzt.

Antrag nicht erst im Krankenhaus stellen

  • Besprechen Sie die Situation unbedingt vorher, bevor Sie jemanden beauftragen. Fügen Sie eine ärztliche Bescheinigung bei, die Angaben über die voraussichtliche Dauer der erforderlichen Maßnahmen enthält.
  • Beachten Sie, dass Ihnen die Krankenkasse für die Kinderbetreuung keine Kostenerstattung gewährt, wenn Sie einen Verwandten bis zum zweiten Grad beauftragen. Dies sind vor allem Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder und Geschwister.
  • Zumindest kann Ihnen die Krankenkasse für diese Personen die notwendigen Fahrtkosten und den Verdienstausfall erstatten, sofern diese in einem angemessenen Verhältnis zu den sonst für eine Ersatzkraft entstehenden Kosten steht.
  • Besprechen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse, welche Leistungen Sie Ihnen konkret anbieten kann.
  • Wird Ihr Antrag auf Kinderbetreuung abgelehnt, können Sie das örtliche Jugendamt ansprechen und einen Antrag auf ambulante Familienpflege stellen.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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