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Haushaltshilfe bei Krankheit - so beantragen Sie Unterstützung

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Bei einem Krankenhausaufenthalt haben Sie Anspruch auf Haushaltshilfe.
Bei einem Krankenhausaufenthalt haben Sie Anspruch auf Haushaltshilfe.
Als Kunde einer gesetzlichen Krankenkasse steht Ihnen eine Haushaltshilfe bei Krankheit als Sachleistung zu, wenn Sie aufgrund einer Krankheit, einer Krankenhausbehandlung oder eines Kuraufenthalts Ihren Haushalt nicht mehr selbst führen können.

Bedingungen der Kostenübernahme für eine Haushaltshilfe

Die Rahmenbedingungen und Leistungen bezüglich der Unterstützung durch eine Haushaltshilfe bei Krankheit sind je nach Satzung der Krankenkasse unterschiedlich geregelt:

  • Manche Krankenkassen setzen voraus, dass zum Haushalt mindestens ein unter zwölf Jahre altes Kind gehört oder ein Kind, das aufgrund einer Behinderung besonderer Hilfe bedarf. Diese Kassen gehen dann weiter davon aus, dass es keine weiteren Familienangehörigen gibt, die Ihre Haushaltsweiterführung sicherstellen können.
  • Andere Krankenkassen handeln zeitgemäß und gehen, was eine Haushaltshilfe bei Krankheit betrifft, über diese gesetzlichen Bedingungen hinaus. Sie gewähren Ihnen auch dann Haushaltshilfeleistungen, wenn Sie gar kein Kind haben oder Ihr Kind zwischen 12 und 14 Jahren alt ist.
  • Wenn Sie mit dem zweiten Kind schwanger und aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls arbeitsunfähig sind, steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu.
  • Bei einer lang ersehnten und wichtigen Kur bieten sich Haushaltshilfeleistungen als unterstützende Maßnahmen an, damit Ihre Familie während Ihrer Abwesenheit gut versorgt ist.
  • Einige Krankenkassen wiederum bieten Haushaltshilfeleistungen an, wenn Sie als allein stehende Person auf Grund einer Krankheit oder nach einer stationären Behandlung Ihre Lebensmittelversorgung inklusive dem Einkauf eigenständig nicht mehr erledigen können.
  • Auch nichterwerbstätige Frauen können eine Haushaltshilfe bei Krankheit in Anspruch nehmen, wenn der Ehemann sozialversichert ist.

Eine Unterstützung bei Krankheit beantragen

  • Wenn beispielsweise absehbar ist, dass Sie stationär behandelt werden, lassen Sie sich im Vorfeld persönlich von Ihrer Krankenkasse bezüglich einer Haushaltshilfe bei Krankheit beraten. Sie können sich die Informationen zur Beantragung der Haushaltshilfe und die notwendigen Antragsformulare auch von Ihrer Krankenkasse zukommen lassen.
  • Stellen Sie, insofern die Rahmenbedingungen stimmen, einen schriftlichen Antrag bei Ihrer Krankenkasse. Dem Antrag ist eine ärztliche Bescheinigung beizufügen, die angibt: Warum und wie lange Sie Ihren Haushalt nicht führen können und wie viele Stunden pro Tag Sie einer Haushaltshilfe wegen Krankheit o.Ä. bedürfen.
  • Wenn die Krankenkasse Ihren Antrag bewilligt, also in angemessenem Umfang die Kosten für die Haushaltshilfe übernimmt, organisiert entweder die Krankenkasse die Bereitstellung der Haushaltshilfe oder Sie selbst suchen sich eine entsprechende Hilfskraft – ausgenommen sind allerdings Ihre Verwandten.
  • Wenn Verwandte Sie bei der Haushaltsführung unterstützen, erstatten die Krankenkassen die Fahrkosten oder – bis zu einer Obergrenze – den Verdienstausfall des Verwandten. Die Grenze richtet sich nach den Kosten, die eine nicht verwandte Haushaltshilfe beansprucht hätte.
  • Die üblichen Stundensätze für eine Haushaltshilfe bei Krankheit betragen ca. 8,00 €. Informieren Sie sich über den jeweiligen Stundensatz bei den Pflegediensten in Ihrer Nähe. Für die Haushaltshilfe übernehmen Sie als Versicherter eine Zuzahlung als Eigenanteil in Höhe von 10% der täglichen Kosten. In gewissen Fällen ist die Haushaltshilfe zuzahlungsfrei, etwa bei Schwangerschaft und Entbindung.
  • Nach Ablauf der Haushaltshilfeleistungen erfolgt die Kostenabrechnung direkt zwischen dem ausgewählten Pflegedienst und Ihrer Krankenkasse.

Beantragung einer Haushaltshilfe bei Krankheit von Privatversicherten

  • Private Krankenkassen sind nicht an die Gesetzesvorlagen für gesetzliche Krankenkassen gebunden. So werden die Kosten für eine Haushaltshilfe bei Krankheit bei Privatversicherten nicht zurückerstattet.
  • Beabsichtigen Sie als Privatversicherter eine Haushaltshilfe bei Krankheit zu beanspruchen, müssen Sie im Vorfeld eine Zusatzversicherung mit Ihrer Krankenkasse abschließen.
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