Sie brauchen eine ärztliche Bescheinigung für die Krankenkasse
Wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, haben Sie nach § 38 SGB V Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Den „Antrag auf Haushaltshilfe“ stellen Sie dann direkt bei Ihrer Krankenkrasse.
- Bevor Sie diesen Antrag stellen, müssen Sie sich allerdings erst von Ihrem behandelnden Arzt eine ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit einer Haushaltshilfe ausstellen lassen.
- Ein Anspruch auf Haushaltshilfe besteht zum Beispiel, wenn Sie aufgrund einer Krankenhausbehandlung, einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme oder wegen schwerer Erkrankung Ihren Haushalt nicht mehr allein weiterführen können.
- Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe ist allerdings an weitere Bedingungen geknüpft. Eine entscheidende Voraussetzung für die Bewilligung einer Haushaltshilfe ist, dass im Haushalt ein Kind unter zwölf Jahren oder ein behindertes Kind (hier gibt es keine Altersbegrenzung) lebt und kein anderes Haushaltsmitglied die Versorgung des Kindes übernehmen kann.
- Diese Voraussetzungen können je nach Krankenkasse variieren, denn die Kassen können freiwillig weitergehende Leistungen anbieten! Es kann also auch möglich sein, dass Ihnen eine Haushaltshilfe gestattet wird, wenn ältere oder gar keine Kinder im Haushalt leben.
- Die individuellen Leistungen Ihrer Krankenkasse können Sie der Satzung entnehmen oder aber Sie nehmen direkt Kontakt mit einem Mitarbeiter Ihrer Krankenkasse auf.
Wie Sie eine Haushaltshilfe beantragen
- Nachdem Sie von Ihrem behandelnden Arzt die Bescheinigung über die Notwendigkeit der Haushaltshilfe erhalten haben, stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse. Die Antragsformulare können Sie sich zuschicken lassen, oftmals finden Sie aber auch schon entsprechende Vordrucke auf der Webseite Ihrer Krankenkasse.
- Beachten Sie vor Antragstellung noch, dass eine Zuzahlung in Höhe von 10% der täglichen Kosten fällig wird, wenn Sie eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen! Die Kosten belaufen sich auf mindestens fünf Euro, jedoch höchstens zehn Euro. In der Regel entfallen diese Kosten, wenn Sie aufgrund von Schwangerschaft oder Entbindung eine Haushaltshilfe bewilligt bekommen. Dies sollten Sie im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse klären.
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