Die Monatsstunden, die durchschnittlich als Arbeitszeit zu leisten sind, ergeben sich aus einem bestimmten Umrechnungsfaktor. Auch dieser kann im Tarifvertrag festgelegt sein.
Die Monatsstunden berechnen
Wenn Sie die laut Arbeits- oder Tarifvertrag zu leistenden Wochenarbeitsstunden einfach mit dem Faktor vier multiplizieren, ist dies etwas zu einfach. Denn nicht jeder Monat hat genau vier Wochen bzw. vier mal sieben Tage.
- Arbeiten Sie im öffentlichen Dienst beim Bund oder bei den Kommunen, ist der TVöD für Sie einschlägig. Dieser enthält auch eine Vorschrift für den Wochenfaktor bzw. dazu, wie das auf eine einzelne Arbeitsstunde entfallende Entgelt berechnet wird.
- Gem. § 24 Abs. 3 Satz 3 TVöD beträgt der Wochenfaktor 4,348. Multiplizieren Sie mit diesem Wochenfaktor die in der Woche zu leistenden Arbeitsstunden, so kommen Sie auf die Monatsstunden. Bei einer 39-Stunden-Woche, die gem. § 6 Abs. 1 lit. a) für Bundesbeschäftigte gilt, ergeben sich im Durchschnitt 169,572 Monatsstunden als Arbeitszeit.
Die wöchentliche Arbeitszeit ist meist entscheidender
- Für die meisten Beschäftigten sind jedoch nicht die im Monatsschnitt zu leistenden Arbeitsstunden, sondern die wöchentliche Arbeitsstunden entscheidend. Insbesondere dann, wenn nicht in einem Schichtsystem gearbeitet wird, sondern die Stunden Woche für Woche zu regelmäßiger Tageszeit beispielsweise im Büro verbracht werden.
- Wer als Freiberufler arbeitet, der wird seine bloßen Arbeitsstunden kaum berechnen. Interessanter für Selbstständige kann es sein, die auf einen Auftrag entfallenden Arbeitsstunden mit dem erzielten Honorar in Verbindung zu setzen.
Im Laufe der letzten Jahrzehnte ist die wöchentliche Arbeitszeit der meisten Beschäftigten spürbar gesunken. Von einer 35-Stunden-Woche können Selbstständige meist nur träumen.
Weiterlesen:
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