Mitzuerleben – Regel 47 hilft
- Sie sind nicht ganz so firm in der deutschen Rechtschreibung. Angesichts der Masse an Regeln und Ausnahmen ist das auch kein Wunder. Trotzdem sollten Sie die Grundbegriffe beherrschen und beispielsweise wissen, ob "mitzuerleben" zusammen oder getrennt geschrieben wird. Wenn Sie Regel 47 kennen, haben Sie damit kein Problem.
- Diese Regel besagt, dass Verben in Verbindung mit Präpositionen zusammen, aber auch getrennt geschrieben werden können. "Na super!", denken Sie sich jetzt wahrscheinlich. Das soll Ihnen weiterhelfen? Prinzipiell schon. Die Schreibung ergibt sich aus dem Kontext. Das Wort "mitzuerleben" würde getrennt keinen Sinn ergeben. Oder wissen Sie, was "mit zu erleben" sein soll?
- Merken Sie sich, dass Verben mit Präpositionen wie "auf", "mit", "an" oder "zu" zusammen geschrieben werden - sofern das einen Sinn ergibt. Hier spielt die Entscheidungsfreiheit des Muttersprachlers rein, die der Duden gewährt.
Infinitiv mit zu
- "Mitzuerleben" wird zusammen geschrieben. Eine Trennung würde keinen Sinn ergeben. Eine große Rolle spielt hier auch der Infinitiv mit zu. Diese Regel besagt, dass Worte, die in der Grundform (miterleben) zusammen geschrieben werden, auch mit dem Infinitiv mit zu zusammen geschrieben werden.
- Da "Miterleben" auch in der Grundform zusammengeschrieben wird, setzt der Infinitiv mit zu ebenfalls eine Zusammenschreibung voraus. Das ist eine gute Eselsbrücke, um sich die Getrennt- und Zusammenschreibung zu merken. Parallel dazu werden Wörter, die in der Grundform getrennt geschrieben werden, auch mit dem Infinitiv mit zu getrennt geschrieben.
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