„Mit zu arbeiten“ - die richtige Schreibweise
- Seit der Einführung der neuen Rechtschreibung herrscht große Unsicherheit bei der Schreibung bestimmter Worte. Auch bei „mit zu arbeiten“ sind sich viele unschlüssig, ob das Wort zusammen oder getrennt geschrieben wird.
- Nach den Regeln der deutschen Rechtschreibung wird das Wort zusammengeschrieben. (Beispiel: Er hat mitzuarbeiten, ob er möchte oder nicht.) Bei einem Infinitiv mit „zu“, bei dem sich das „zu“ zwischen den bedeutungstragenden Worten befindet, wird es ohnehin zusammengeschrieben.
Zusammen oder getrennt - die Regeln
- „Mit zu arbeiten“ wird nach den Regeln der neuen Rechtschreibung zusammen und nicht getrennt geschrieben. Normalerweise darf ein Verb + Verb immer getrennt geschrieben werden. Eine Ausnahme wird bei einer übertragenen Bedeutung gemacht. Dann dürfen die Wörter zusammengeschrieben werden. (Beispiel: kennenlernen).
- Bei einem Infinitiv mit zu, der sich zwischen zwei zusammengehörigen Wörtern befindet, werden diese drei Worte immer zu einem zusammengezogen. Die Bedeutung bzw. der Sinnzusammenhang geht sonst völlig verloren.
- Anders sieht es bei einer Zusammensetzung von Substantiv und Verb aus. Diese beiden Wortarten werden getrennt geschrieben - es sei denn, es handelt sich um sogenannte verblasste Substantive, die inzwischen als ein Verb behandelt werden. (Beispiel: stattfinden, preisgeben)
- Adjektiv und Verb werden je nach Bedeutung zusammen oder getrennt geschrieben. Bei einer wörtlichen Bedeutung „Er muss das klein schreiben.“ werden beide Wortarten getrennt. Bei einer übertragenen Bedeutung werden die beiden Wörter zusammengeschrieben. (Beispiel: Die Wörter werden kleingeschrieben.)
Weiterlesen:
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?