Krankenkassen-Mitgliedsbescheinigung und Sozialversicherungsausweis werden benötigt
- Die Mitgliedsbescheinigung der Krankenkassen und der Sozialversicherungsausweis werden generell benötigt, egal ob Sie einen Nebenjob oder hauptberuflich einer Tätigkeit nachgehen.
- Die Mitgliedsbescheinigung Ihrer Krankenkasse dient dem Arbeitgeber als Nachweis, dass Sie krankenversichert sind. Auch die Information, bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind, ist für den Arbeitgeber wichtig, da die Krankenkassenbeiträge von diesem an die Krankenkasse abgeführt werden müssen. Da die Krankenversicherung eine Pflichtversicherung in Deutschland ist, kommen Sie um dieses Dokument nicht herum.
- Der Sozialversicherungsausweis ist vor allem ein Mittel gegen Schwarzarbeit. Mitführen muss man diesen vor allem im Baugewerbe (dann auch mit Lichtbild), wo Schwarzarbeit lange Zeit an der Tagesordnung war und auch oft noch ist. Mit Ihrem Sozialversicherungsausweis weisen Sie nach, dass Sie in Deutschland sozialversicherungspflichtig sind und die Beiträge für Sie auch abgeführt werden. Bei vielen anderen Tätigkeiten genügt aber auch schon das Mitteilen der Sozialversicherungsnummer beim Arbeitgeber.
Hier beantragen Sie den Sozialversicherungsausweis und die Mitgliedsbescheinigung
- Die Mitgliedsbescheinigung der Krankenkassen erhalten Sie, wie der Name schon sagt, bei der Krankenkasse. Hier genügt ein kurzer Anruf, in der Regel haben Sie wenige Tage später die Mitgliedsbescheinigung Ihrer Krankenkasse in der Post.
- Bei privat Versicherten ist die Krankenversicherung der richtige Ansprechpartner.
- Aber wo bekommen Sie Ihren Sozialversicherungsausweis her? Auch hier können Ihnen die Krankenversicherungen weiter helfen. Zwar stellen die Krankenkassen und Krankenversicherer den Sozialversicherungsausweis selbst nicht aus, allerdings beantragen Sie diesen beim Rentenversicherungsträger für Sie. Das heißt für Sie: Ein Anruf bei den Krankenkassen, beziehungsweise bei Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, und schon haben Sie die Mitgliedsbescheinigung der Krankenkassen sowie den Sozialversicherungsausweis in der Post.
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