Jeder Mensch braucht eine Krankenversicherung; das ist wichtig und sogar gesetzlich vorgeschrieben. Während Arbeitnehmer sozial abgesichert sind, ist dies bei Studenten ein ganz wichtiger Bereich, der abgeklärt werden muss - besonders die Frage, wie es nach dem Studium mit der Versicherung weitergehen soll.
Krankenversicherung während des Studiums - einige Fakten
- Jeder Student muss krankenversichert sein. Bereits bei der Anmeldung an der Hochschule müssen Sie eine Bescheinigung Ihrer Krankenversicherung abgeben. Andernfalls werden Sie nicht an der Hochschule aufgenommen.
- Meist werden Studenten über die Familienversicherung abgesichert. Dies greift allerdings nur dann, wenn Sie als Student jünger als 25 Jahre alt sind und kein höheres Einkommen haben als monatlich 400 €.
- Sobald Sie einen Beruf ausüben neben dem Studium, sind Sie dazu verpflichtet, eine eigene Krankenversicherung abzuschließen. Dies sind allerdings weitaus kostengünstiger als herkömmliche Tarife einer Krankenversicherung. Meist ist dies ein monatlicher Beitrag von ca. 60 €. Doch auch hierbei gelten Grenzen, Sie können die günstigen Tarife der studentischen Versicherung nur so lange nutzen, bis Sie das 30. Lebensjahr erreicht und das 14. Semester noch nicht überschritten haben.
- Verdienen Sie etwas mehr als 400 € oder sind älter als 30 Jahre, so müssen Sie sich freiwillig krankenversichern. Diese Tarife sind natürlich meist etwas teurer als studentische Krankenversicherungen.
Krankenversicherung nach dem Studium - so geht's weiter
- Sobald das Studium beendet ist, endet auch die studentische Krankenversicherung oder die Familienversicherung. Meist erübrigt sich das Problem von allein, sobald Sie eine Anstellung als Arbeitnehmer gefunden haben. Denn dann sind Sie regulär krankenversichert nach dem Studium.
- Wenn Sie keinen Job finden oder noch Praktika absolvieren, dann sollten Sie sich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos melden. Hierbei werden Sie dann durch das Arbeitsamt krankenversichert.
- Sollten Sie nach dem Studium heiraten (oder bereits während des Studiums), und Ihr Ehepartner hat eine reguläre Krankenversicherung, so können Sie sich über den Ehepartner mitversichern lassen. Hierbei sollten Sie allerdings beachten, dass Sie selbst nicht mehr als monatlich 400 € verdienen.
- Sie können sich nach dem Studium allerdings auch selbstständig machen oder freiberuflich arbeiten. Hierbei sollten Sie sich bei Ihrer Krankversicherung bezüglich der Tarife beraten lassen, denn diese können je nach erwartetem Einkommen stark schwanken. Rechnen Sie dennoch, wenn Sie sich gesetzlich und freiwillig versichern lassen, mit einem monatlichen Beitrag von 180 € bis 300 €.
Das Thema Krankversicherung ist eine sehr wichtige Angelegenheit, kümmern Sie sich also bereits während Ihres Studiums darum, wie es nach dem Hochschulabschluss damit weitergeht.
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