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Mitführpflicht beim Personalausweis? - Wissenswertes über das Ausweispapier

Die Mitführpflicht für den Personalausweis gilt nur in Ausnahmesituationen.
Die Mitführpflicht für den Personalausweis gilt nur in Ausnahmesituationen.
Sie sollten wissen, dass es in Deutschland eine Ausweispflicht und darüber hinaus sogar in manchen Fällen eine Mitführpflicht beim Personalausweis gibt. Dies bedeutet jedoch noch lange nicht, dass Sie sich jedem gegenüber ausweisen müssen. Beachten Sie einige Hinweise zu der Mitführpflicht.

Wissenswertes über die Mitführpflicht beim Personalausweis

  • Sie sollten wissen, dass Sie in Deutschland eine Mitführpflicht des Personalausweises nur in Ausnahmesituationen haben. So müssen Sie zum Beispiel in bestimmten Branchen einen Ausweis mitführen, um nachzuweisen, dass Sie nicht schwarz arbeiten.
  • Wer Waffenträger ist, muss ebenfalls einen Waffenschein und einen Personalausweis mitführen.
  • Darüber hinaus müssen EU-Bürger und Bürger aus dem Europäischen Wirtschaftsraum bei der Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland einen gültigen Pass vorweisen können. Alle Ausländer aus Nicht-EU-Ländern müssen einen Pass haben. Sie sollten wissen, dass dann die Mitführpflicht gilt.
  • Die Mitführpflicht des Personalausweises gilt nur gegenüber der Polizei und den zuständigen Behörden. Sie müssen sich demnach nicht gegenüber Mitarbeitern des Ordnungsamtes ausweisen. Sie können dann darauf bestehen, dass die Polizei zu holen ist und sich dann ausweisen.

Ausweispflicht und Mitführpflicht unterscheiden

  • In Deutschland gibt es neben der Mitführpflicht eine Ausweispflicht, die für die Staatsbürger gilt. Sie müssen also darauf achten, dass Ihr Ausweis gültig ist. Lassen Sie ihn hierzu rechtzeitig verlängern, bevor er abgelaufen ist. Eine Verlängerung ist auch immer günstiger, als die Beantragung eines neuen Personalausweises.
  • Gesetzlich normiert ist de Ausweispflicht in § 1 des Gesetzes über Personalausweise. Sie müssen hiernach ab Ihrem 16. Lebensjahr einen Personalausweis oder einen Reisepass vorweisen können.
  • Verstöße gegen die Ausweispflicht werden als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet. Es könnte sein, dass Sie so bis zu 5.000 Euro bezahlen müssen. Vermeiden Sie diese Umstände.

Sie sollten wissen, dass es zahlreiche Länder gibt, in denen es keine Ausweispflicht und keine Mitführpflicht gibt. So ist es beispielsweise in der Schweiz und in Österreich nicht erforderlich, einen Ausweis zu haben.

helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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