Keine Mitführungspflicht für den Personalausweis
Wenn Sie in Deutschland leben, haben Sie grundsätzlich keine Mitführungspflicht für Ihren Personalausweis.
- Nur in wenigen Ausnahmefällen müssen Sie einen gültigen Personalausweis mit sich tragen.
- Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie eine Waffe tragen würden (§ 38 WaffG) oder wenn Sie in bestimmten Branchen wie beispielsweise dem Bau-, Speditions- oder Gaststättengewerbe arbeiten (§ 2a SchwarzArbG).
- Allerdings könnten Sie hier auch ersatzweise einen Reisepass vorzeigen, um Ihre Mitführungspflicht zu erfüllen.
- Ansonsten müssen Sie nur Ihrer Ausweispflicht nachkommen, also sicherstellen, dass Sie einen gültigen Personalausweis besitzen.
Die Ausweispflicht in Deutschland
Sie müssen zwar Ihren Personalausweis nicht immer mit sich führen, allerdings sind Sie zum Besitz und unter Umständen zum Vorzeigen eines gültigen Personalausweises verpflichtet.
- Diese sogenannte Ausweispflicht gilt für alle deutschen Staatsbürger, sofern diese sich vorwiegend in Deutschland aufhalten und mindestens 16 Jahre alt sind.
- Besitz bedeutet dabei, dass Sie den Personalausweis nicht ständig mitführen müssen sondern zumindest ohne Probleme Zugriff auf diesen haben.
- Sie können nämlich unter Umständen von einer Behörde aufgefordert werden, Ihren Ausweis vorzulegen (§ 2 Abs. 2 PAuswG). Dazu gehören Behörden, die aufgrund Ihrer gesetzlichen Aufgaben dazu befugt sind, die Identität von Personen festzustellen, wie zum Beispiel die Polizeibehörden.
- Alternativ können Sie anstatt eines Personalausweises auch einen Reisepass besitzen bzw. vorzeigen.
- Unter Umständen können Sie sich von der Ausweispflicht befreien lassen, wenn Sie dauerhaft nicht am öffentlichen Leben teilnehmen können. Die Ursache dafür könnte zum Beispiel eine schwere Krankheit sein. Um sich befreien zu lassen, müssen Sie einen formlosen Antrag bei der für Sie zuständigen Meldebehörde stellen.
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