Die Mietübergabe entscheidet letztendlich darüber, ob Sie die Wohnung ordnungsgemäß übergeben haben und die volle Kaution inklusive Zinsen zurückbekommen oder ob der Vermieter Reparaturen durchführen lassen muss und dies mit Ihrer Kaution verrechnet. Bereiten Sie die Mietübergabe gut vor, so erhalten Sie danach auch die gesamte Kaution zurück.
Vorbereitungen für die Mietübergabe treffen
- Bevor Sie Ihre Mietwohnung nach dem Auszug an den Vermieter übergeben, sollten Sie viele Vorkehrungen treffen. Hierzu müssen Sie zuerst herausfinden, was Sie genau im Mietvertrag und im Übergabeprotokoll vereinbart haben. Sicherlich erinnern Sie sich noch, ob Sie die Wohnung renoviert oder unrenoviert übernommen haben.
- Räumen Sie Ihre Möbel aus Ihrer Wohnung. Nehmen Sie danach Ihre Lampen und Bilder ab, die Wohnung muss komplett frei sein. Schließen Sie die Bohrlöcher in der Wand mit Acryl. Lassen Sie den Acryl ca. 24 Stunden trocknen.
- Haben Sie die Wohnung renoviert übernommen, so müssen Sie sie renoviert übergeben. Beachten Sie, dass in Mietverträgen oft eine fachmännische Renovierung vereinbart wird. Dies ist eine unwirksame Klausel. Sie müssen keinen Maler- und Lackierer beauftragen, sondern können die Wohnung selbst streichen, und wenn es nötig ist, auch tapezieren.
- Putzen Sie die Wohnung. Achten Sie darauf, dass die Küche und das Badezimmer sehr sauber und der Fußboden sauber geputzt sind. Entfernen Sie hierzu vorab Farbspritzer. Nun haben Sie alle wichtigen Vorkehrungen für eine erfolgreiche Mietübergabe getroffen und können einen Termin zur Mietübergabe mit Ihrem Vermieter vereinbaren.
Die Wohnungsübergabe erfolgreich durchführen
- Bei der Mietübergabe sollten Sie ein Übergabeprotokoll anfertigen, indem Sie mit Ihrem Vermieter alle Schäden aufführen, die über die normale Nutzung hinaus entstanden sind.
- Beachten Sie, dass Sie nichts ersetzen müssen, was normal abgenutzt ist. Dies sollten Sie berücksichtigen. Sie müssen die Wohnung nicht exakt in dem Zustand übergeben, indem Sie sie übernommen haben. Eine normale Abnutzung ist mit Zahlung der Miete abgegolten.
- Mängel, die nicht in dem Übergabeprotokoll aufgeführt sind, sind Ihnen schwer nachzuweisen.
- Letztendlich sollten Sie und Ihr Vermieter das Übergabeprotokoll bei der Mietübergabe unterzeichnen. Behalten Sie eine Version und die zweite bekommt Ihr Vermieter ausgehändigt.
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