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Das müssen Sie bei der Wohnungsübergabe beachten

Bei der Wohnungsübergabe gilt es einiges zu beachten.
Bei der Wohnungsübergabe gilt es einiges zu beachten.
Nicht immer verläuft die Wohnungsübergabe beim Auszug ohne Stress und Ärger. Mieter und Vermieter werden sich manchmal nicht auf Anhieb einig. Mal sind es die Kratzer im Parkett, dann die schlecht gestrichenen Wände. Damit Ihre Wohnungsübergabe konfliktfrei vonstatten geht, sollten Sie einiges beachten und sich gut vorbereiten.
  1. Eine Wohnungsübergabe heißt nicht, dass Sie die Wohnung in exakt dem Zustand übergeben, in dem Sie sie übernommen haben. Nach einer längeren Mietdauer ist das schlichtweg unmöglich. Normale Abnutzungserscheinungen sind mit den Mietzahlungen abgegolten. Damit Sie ihre hinterlegte Mietkaution trotzdem vollständig zurück bekommen, sollten Sie die Wohnungsübergabe so gründlich wie möglich vorbereiten.
  2. Als erstes vereinbaren Sie mit dem Vermieter einen Termin zur Wohnungsübergabe, an dem Sie zusammen den Zustand der Wohnung aufnehmen und zu Protikoll bringen. Diesen Termin sollten Sie nach Umständen schriftlich bestätigen.
  3. Bei Ihrem Einzug haben Sie auch ein Übernahmeprotokoll erhalten, in dem eventuelle Schäden vermekrt sind. Bringen Sie dieses Schreiben unbedingt zu dem Termin mit!
  4. Am Tag der Wohnungsübergabe müssen alle Zimmer vollständig geräumt sein. Auch wenn Sie von Ihrem Vormieter Einrichtungsgegenstände abgelöst haben, müssen die Räumlichkeiten komplett frei geräumt sein. Dazu zählen auch Dinge wie Gardinenstangen oder die Halterung für den Duschvorhang. Je gründlicher Sie sich vorbereitet haben, desto reibungsloser wird die Übergabe der Wohnung laufen.
  5. Der Vermieter hat Anspruch auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der Wohnung, selbst wenn er von den Veränderungen innenarchitektonischer Art gewusst hat. Wenn Sie also etwas an den Türen, der Wandvertäfelung oder den Wänden verändert haben, kann Ihr Vermieter verlangen, dass Sie den ursprünglichen Zustand wiederherstellen.
  6. Haben Sie durch unsachgemäße Behandlungen einen Schaden an dem Wohneigentum des Vermieters verursacht, müssen Sie diesen vor Wohnungsübergabe beheben, ansonsten werden Ihnen die Behebungskosten von der Kaution abgezogen.
  7. In Ihrem Mietvertrag steht eine Klausel über Ihre Renovierungspflicht. An diese sollten Sie sich halten. In der Regel müssen Wände, Türen und Heizkörper gestrichen werden. Nur wenn Sie diesbezüglich Übung haben, sollten Sie das Streichen selbst übernehmen. Ansonsten empfiehlt es sich dringed, eine Malerfirma oder einen Fachmann zu beauftragen. Denn hat der Vermieter etwas zu bemängeln, zum Beispiel, weil Sie die Türrahmen nicht sauber gestrichen haben, kann es Abzüge von Ihrer Kaution geben.
  8. Zum Übergabetermin müssen Sie alle Schlüssel, die Sie beim Einzug ausgehändigt bekommen haben, mitbringen. Denken Sie nochmal genau nach, wem Sie eventuell einen Ersatzschlüssel anvertraut haben. Bei verlorenen Schlüsseln müssen nämlich Sie die Kosten einer Neuanfertigung tragen. In manchen Fällen kann der Vermieter dann auch darauf bestehen, ein komplett neues Schloss einzubauen. Auch diese Kosten müssten Sie dann tragen.
  9. Bei einem Umzug fällt immer Dreck und Schmutz an. Sie sind dazu verpflichtet, die Räume besenrein zu übergeben. Das heißt, Sie sollten die Zimmer alle gesaugt und von groben Schmutz befreit haben. Eine spezielle Teppich- oder Parkettreinigung zählt dazu allerdings nicht.
  10. Übrigens, Mängel, die im Übergabeprotokoll nicht schriftlich festgehalten wurden, kann der Vermieter zu einem späteren Zeitpunkt nur schwer geltend machen. Achten Sie darauf, dass alle Mängel schriftlich im Übergabeprotokoll festgehalten werden, das ist von Interesse für beide Seiten.
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