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Besenrein bei Auszug die Wohnung übergeben

Inhaltsverzeichnis

Eine besenreine Wohnung ist leer geräumt und sauber.
Eine besenreine Wohnung ist leer geräumt und sauber.
Was bedeutet es für Sie als Mieter, die Wohnung besenrein bei Auszug zu übergeben? Was müssen Sie bei der Rückgabe der Wohnung beachten?

Bewahren Sie Ihren Mietvertrag immer auf und achten Sie auf bestimmte Klauseln zur Kündigung. In der Regel reicht es, wenn Sie die Wohnung bei Auszug besenrein an den Eigentümer zurückgeben.

Die Bedeutung "besenrein" näher erläutert

Wozu sind Sie verpflichtet? "Besenrein" für Mietverhältnisse besagt, dass Sie die Wohnung räumen und so sauber übergeben müssen, wie es durch das Kehren des Bodens mit einem Besen möglich ist. Haben Sie alle Möbel und Einrichtungsgegenstände aus der Wohnung entfernt, reicht es völlig aus, wenn Sie jedes Zimmer zuerst gründlich kehren und dann noch einmal in jedem Zimmer feucht durchwischen oder den Teppich absaugen.

Leider versuchen viele Vermieter dem Wort "besenrein" eine ganz eigene Bedeutung zu geben. Machen Sie sich bereits vor Ihrer Kündigung des Mietverhältnisses und vor dem Auszug mit diesem Begriff vertraut. Denn nur dann wissen Sie, wie Sie sich vor und während der Wohnungsübergabe Ihrem Vermieter gegenüber richtig verhalten.

Eine Wohnung besenrein zu hinterlassen, bedeutet nicht die Verschönerung der Wohnung durch große Renovierungsarbeiten oder das Austauschen abgenutzter Teppiche.

Was Sie bei einem Auszug beachten sollten

Damit Sie beim Auszug aus Ihrer bisherigen Wohnung keine Probleme mit dem Vermieter bekommen, sollten Sie sich in erster Linie an das halten, was Sie bei Vertragsabschluss im Mietvertrag vereinbart hatten. Welche Klauseln hatten Sie unterschrieben? Suchen Sie hier alle relevanten Unterlagen zusammen und verschaffen sich einen Überblick. Der Zustand der Wohnung bei Rückgabe ist wichtig, anderenfalls riskieren Sie, einen Teil der Kaution nicht zurück zu bekommen. 

Steht in Ihrem Mietvertrag, dass der Mieter bei Einzug selbst renoviert, dann brauchen Sie bei Ihrem Auszug nicht für den Nachmieter zu renovieren. Auch wenn Sie zur Renovierung keine Klausel im Vertrag entdecken, reicht es heutzutage in der Regel, wenn Sie die Wohnung besenrein an den Eigentümer zurückgeben. Es sei denn, die normalen Schönheitsreparaturen für Abnutzungsschäden, die bei der normalen Nutzung entstanden sind, liegen schon länger als im Mietvertrag vereinbart zurück. Informationen rund um dieses Thema finden Sie im Internet unter mieterschutzbund-berlin.de.

Übergeben Sie die Wohnung bei Auszug in einem ordentlichen Zustand. Falls Sie sich von einigen Möbeln trennen möchten, dann dürfen Sie diese nicht einfach in der Wohnung stehen lassen, sondern müssen sie rechtzeitig entsorgen. Eventuell können Sie damit auch noch etwas Geld machen und der Nachmieter ist ganz dankbar, wenn er Ihre Möbel für einen attraktiven Preis übernehmen kann. Möbel, die jedoch schon beim Einzug in der Wohnung waren, wie zum Beispiel eine Küche, müssen Sie beim Auszug selbstverständlich in der Wohnung gesäubert hinterlassen.

Checkliste: Darauf müssen Sie bei der Wohnungsübergabe achten

  • Vereinbaren Sie vorab mit Ihrem Vermieter die Übernahme der von Ihnen installierten Ausstattungen und ersparen Sie sich Renovierungsarbeiten.
  • Entfernen Sie alle privaten Gegenstände Sachen aus der Wohnung.
  • Entsorgen Sie alte Möbel und Müll vor dem Auszug.
  • Entfernen Sie Verschmutzungen an Wänden und Belägen wie Teppichböden.
  • Überstreichen Sie bunt gestrichene Wände am besten wieder weiß.
helpster.de Autor:in
Alexandra Muders
Alexandra MudersAlexandra liebt ihr Haus mit Garten, in dem sie mit ihrer Familie und Haustieren lebt. Mit ihrem grünen Daumen und einem Auge fürs Detail im Haushalt, teilt sie bei uns ihre umfassenden Kenntnisse und bietet praktische Tipps.
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