Was Sie benötigen
- Schlüssel
- Übergabeprotokoll
- Fotos
So führen Sie die Schlüsselübergabe durch
- Bei der Schlüsselübergabe können Sie praktischerweise die Wohnungsübergabe durchführen. Die Wohnung sollte bei der Schlüsselübergabe genau indem Zustand sein, indem Sie sie am Anfang des Mietverhältnisses bekommen haben.
- Beachten Sie hierbei auch Ihre vertragliche Vereinbarung. Haben Sie die Wohnung unrenoviert übernommen, so übergeben Sie sie auch unrenoviert. Haben Sie sie renoviert übernommen und vertraglich vereinbart, sie bei der Übergabe renoviert zu übergeben, so müssen Sie die Wohnung streichen oder gegebenenfalls tapezieren.
- Hinterlassen Sie nichts in der Wohnung. Die Wohnung muss bei der Schlüsselübergabe sauber und leer sein. Putzen Sie vor Ihrem Auszug das Bad, die Fenster und den Kühlschrank. Fegen Sie, nachdem Ihre Möbel rausgetragen wurden, einmal durch und versiegeln Sie Bohrlöcher in den Wänden.
- Halten Sie bei der Schlüsselübergabe unbedingt den Zustand der Wohnung fest. Sie können hierzu mit dem Vermieter durch die Wohnung gehen und ein Übergabeprotokoll anfertigen.
- Das Übergabeprotokoll sollten Sie und der Vermieter unterschreiben und jeder sollte eine Version erhalten.
- Zu Beweiszwecken können Sie darüber hinaus bei der Schlüsselübergabe Fotos von der Wohnung machen.
Beweissicherung bei der Schlüsselübergabe
- Die Schlüsselübergabe ist der letzte Termin, bei dem Sie noch einmal in der Wohnung sind. Sie sollten daher die Schlüsselübergabe nutzen, um den Zustand der Wohnung festzuhalten.
- Fertigen Sie hierzu Fotos von der Wohnung an. Sie können Ihre Kamera so einstellen, dass auf dem Foto das Datum eingeblendet ist. So dienen Sie als Beweismittel.
- Sicherheitshalber sollten Sie unbedingt bei der Wohnungsübergabe, bzw. der Schlüsselübergabe ein Übergabeprotokoll anfertigen. Halten Sie in dem Übergabeprotokoll jeden Mangel fest, den Sie in der Wohnung finden. Besprechen Sie dies mit dem Vermieter. Das Übergabeprotokoll muss von Ihnen und von dem Vermieter unterschrieben werden. Nur so quittieren beide Parteien die festgestellten Mängel.
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