Alle Kategorien
Suche

Mietminderung wegen Trocknungsgerät - Wissenswertes für die Mieter

Feuchtigkeit ist der Feind jeder Bausubstanz.
Feuchtigkeit ist der Feind jeder Bausubstanz.
Wenn der Vermieter ein Trocknungsgerät aufstellt, kommt eine Mietminderung in Betracht, wenn Sie durch den Betrieb und die Feuchtigkeit belästigt werden. Allerdings können Sie auch Ursache des Problems sein.

Der Mietvertrag verpflichtet den Vermieter, die Ihnen vermieteten Räumlichkeiten in einem vertragsgemäßen Zustand zu halten. Zeigen sich Feuchtigkeitsschäden, die die Aufstellung eines Trocknungsgerätes bedingen, kommt es auf die Verursachung an.

Feuchtigkeitsschäden bedingen den Einsatz von Trocknungsgeräten

  • Eine Mietminderung kommt nur in Betracht, wenn der Vermieter die Feuchtigkeitsschäden selbst verschuldet hat und deshalb ein Trocknungsgerät aufstellen muss.
  • Haben Sie hingegen die Feuchtigkeitsschäden verursacht, bleibt dem Vermieter nichts anderes übrig, als ein solches Gerät aufzustellen, um den Schaden zu beseitigen.
  • Dies kann dann der Fall sein, wenn Sie immer nur heiß geduscht, nie gelüftet oder die Wohnzimmerschränke zu dicht an die Wand gestellt haben. Dann bildet sich infolge der nicht mehr abziehenden Feuchtigkeit naturgemäß Schimmel. Die Feuchtigkeit lässt sich nur mit maschineller Hilfe nachhaltig beseitigen. Eine Mietminderung zu Ihren Gunsten kommt kaum in Betracht. Eher wird es so sein, dass der Vermieter Ihnen die Kosten in Rechnung stellt.
  • Ist jedoch der Vermieter für den Einsatz verantwortlich, können Sie über eine Mietminderung natürlich nachdenken. Trocknungsgeräte kommen dann zum Einsatz, wenn beispielsweise die Kellerwände neu verputzt wurden oder sich infolge eines Rückstaus im Kanal Wasser im Keller angesammelt hat, aber auch nach einem Feuerwehreinsatz oder infolge eines schadhaften Daches.

Umstände im Einzelfall bestimmen Mietminderung

  • Maschinen verursachen Lärm. Die Höhe der Mietminderung lässt sich pauschal nicht darstellen und richtet sich nach den Umständen des einzelnen Falles.
  • In extremen Fällen, in denen die Wohnung faktisch unbenutzbar wird, kommt eine Minderung bis zu 100 % in Betracht. In einem anderen Fall wurden infolge der Unbenutzbarkeit von Küche und Bad 75 % zugesprochen. Voraussetzung war aber, dass der Vermieter in der Verantwortung war.
  • Führen Sie als Mieter am besten ein Tagebuch, in dem Sie die Dauer des Einsatzes der Geräte vermerken, und beschreiben Sie die damit für Sie persönlich verbundene Beeinträchtigung. Machen Sie zu Beweiszwecken Fotos und zeigen Sie unbeteiligten Zeugen die Situation vor Ort.
  • Im Idealfall messen Sie den Geräuschpegel in Ihrer Wohnung mit einem Schallmessgerät.
  • Es kommt vor allem auch darauf an, ob das Gerät in Ihrer Wohnung in Betrieb ist oder im Keller oder fernab steht.
  • Berücksichtigen Sie aber auch, dass der Vermieter das Trocknungsgerät nicht zum Spaß einsetzt, sondern damit voraussichtlich eine auch in Ihrem Sinne liegende Beeinträchtigung durch Feuchtigkeitsschäden bereinigt.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
Teilen: