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Mietminderung bei Sanierungsarbeiten - das sollten Sie als Mieter beachten

Sanierungsarbeiten können zur Mietminderung berechtigen, wenn sie erheblich beeinträchten.
Sanierungsarbeiten können zur Mietminderung berechtigen, wenn sie erheblich beeinträchten.
Werden in dem Haus, in dem Sie in einer Mietswohnung leben, Sanierungsarbeiten durchgeführt, so kann dies zu Beeinträchtigungen durch Baulärm, zu Schmutz und zur Verdunkelung Ihrer Wohnung führen, wenn an der Fassade ein Gerüst aufgebaut wird. Diese Beeinträchtigungen berechtigen Sie zur Mietminderung.

Wissenswertes über Mietminderung bei Sanierungsarbeiten

  • Grundsätzlich sollten Sie wissen, dass Ihr Vermieter verpflichtet ist, Störungen zu beseitigen. Werden nun Bauarbeiten in dem Haus durchgeführt, in dem Sie zur Miete wohnen, so kann dies Ihre Mietqualität erheblich beeinträchtigen.
  • Sanierungen führen oftmals zu erheblichem Baulärm und Verschmutzungen. Wichtig ist, dass die Arbeiten eine andauernde Beeinträchtigung darstellen.
  • Sie sollten sich dann an Ihren Vermieter wenden, um zu erfahren, wie lange die Bauarbeiten andauern werden und ihn in Kenntnis davon setzen, dass Ihre Mietqualität gemindert ist. Sie können sich hierzu auch eine Liste anlegen, in der Sie die Beeinträchtigungen aufführen. Ein genaues Protokoll erleichtert den Nachweis.
  • Ihr Anspruch auf die Mietminderung hängt letztendlich von der Art der Beeinträchtigung und der Dauer ab.
  • Beachten Sie, dass Sie der Vermieter spätestens drei Monate vor Beginn der Bauarbeiten in Kenntnis setzen muss. Hierzu gehört, dass er Ihnen den Auftragsinhalt und die zu erwartende Dauer nennt. So können Sie sich darauf einstellen und werden nicht überrascht.
  • Grundsätzlich muss der Mieter die Sanierungsarbeiten nur dann hinnehmen, wenn sie ihm angekündigt worden sind. Stellen die Beeinträchtigung für Sie dennoch eine nicht hinnehmbare Härte dar, können Sie trotz Ankündigung mindern.

So setzen Sie die Mietminderung um

  • Wer wegen Sanierungsarbeiten eine Mietminderung durchführen soll, sollte zuerst überlegen, ob ihm die Arbeiten rechtmäßig mitgeteilt worden sind und ob die Beeinträchtigungen eine nicht hinnehmbare Härte darstellen. Dies ist zum Beispiel bei Sanierungen der Fall, die aus einer Wohnung eine Luxuswohnung machen.
  • Nun schreiben Sie Ihrem Vermieter einen Brief, in dem Sie die Beeinträchtigungen auflisten, und fordern ihn unter Setzung einer angemessenen Frist auf, die Beeinträchtigungen abzustellen. In diesem Schreiben kündigen Sie auch schon die Minderung an.
  • Werden Sie nach Ablauf der Frist immer noch beeinträchtigt, so mindern Sie die Miete.
  • Sie können einen Rechtsanwalt oder den Mieterbund befragen, um herauszufinden, in welcher Höhe die geminderte Miete sein darf.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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