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Mietminderung bei Ausfall von Warmwasser - wichtige Hinweise für Mieter

Mängel berechtigen zur Mietminderung.
Mängel berechtigen zur Mietminderung.
Im Winter kalt duschen zu müssen, ist sicher kein großes Vergnügen. Nicht in jedem Fall ist der Mieter allerdings berechtigt, beim Ausfall der Versorgung mit Warmwasser eine Mietminderung geltend zu machen. Es kommt immer auf das Maß der Beeinträchtigung bzw. den fortbestehenden Gebrauchswert der Wohnung an.

Über Warmwasser verfügen zu können, gehört zu den Selbstverständlichkeiten modernen Wohnens. Bei einem Ausfall oder einer Beeinträchtigung der Warmwasserversorgung kann sich die Mietminderung in einem Rahmen von 10 bis 100 Prozent bewegen.

Mietminderung bei totalem Ausfall der Versorgung mit Warmwasser

  • Kaltes Duschen ist im Sommer weniger unangenehm als im Winter - wie sehr der Ausfall der Warmwasserversorgung den Gebrauchswert der Wohnung beeinträchtigt, kann daher auch von der Jahreszeit abhängig sein.
  • Einem Urteil des Landgerichts Berlin von 1992 zufolge - Az. 65 S 70/92 - hat eine Wohnung praktisch keinen Gebrauchswert mehr, wenn es während der Heizperiode zu einem totalen Ausfall der Warmwasserversorgung und der Heizung kommt. Im vorliegenden Fall war auch die Herdnutzung nicht mehr möglich, da sowohl der Herd als auch die Warmwasserversorgung und die Heizung von Gas abhängig waren.
  • Der Fall wäre daher schon anders zu beurteilen, wenn zwar die Warmwasserversorgung ausfällt (etwa bei einem defekten Durchlauferhitzer), die Heizung davon allerdings nicht betroffen ist.
  • Beim Ausfall eines Warmwasserboilers im Badezimmer sah das Amtsgericht München beispielsweise eine Mietminderung von 15 Prozent als gerechtfertigt an.

Sich Rat beim örtlichen Mieterverein holen

  • Die Rechtsprechung zur Mietminderung bezieht sich immer auf einen konkreten Einzelfall und kann daher nur Anhaltspunkte dafür liefern, wie hoch eine Mietminderung im Einzelfall ausfallen kann.
  • Jenseits von Mietminderungstabellen und Gerichtsurteilen gibt es natürlich immer die Möglichkeit, sich mit dem Vermieter über eine bestimmte Minderung zu einigen.
  • Ist die Warmwasserversorgung beeinträchtigt oder fällt die Heizung aus, kann auch der örtliche Mieterverein Informationen dazu liefern, welche Minderung in Betracht kommt.

Bei Mängeln in der Wohnung kommt es oft zum Streit zwischen Mieter und Vermieter. Insbesondere die Höhe einer Mietminderung kann umstritten sein.

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