Laut Mietvertrag haben Sie als Mieter ein Recht darauf, dass Ihr Vermieter Ihnen die Wohnung in einem gebrauchstauglichen Zustand überlässt. Da Schimmel an den Wänden gesundheitsschädlich sein kann, gilt er als ein Mangel der Wohnung, den der Vermieter beseitigen muss - sonst können Sie Mietminderung verlangen.
Wann Sie wegen Schimmel Recht auf Mietminderung haben
- Wichtig ist zunächst, dass der Schimmel nicht wegen Ihres eigenen Verschuldens entsteht. Häufig wächst er, weil Bewohner nicht richtig lüften. In diesem Fall können Sie natürlich keine Mietminderung verlangen. Der Vermieter verschuldet den Schimmel nur, wenn sein Grund in der Bausubstanz liegt.
- Gerade bei der Bildung von Schimmel an den Wänden versuchen sich viele Vermieter herauszureden mit der Begründung, dass der Mieter diesen Schaden durch falsches Lüften selbst herbeigeführt hat. Diesem muss der Mieter wiederum in schriftlicher Form auf das Schärfste widersprechen.
- Haben Sie Schimmel entdeckt, müssen Sie den Vermieter schriftlich benachrichtigen. Bevor Sie Mietminderung verlangen, muss er Gelegenheit haben, den Schimmel zu beseitigen. Am besten setzen Sie ihm dafür eine Frist von zwei bis vier Wochen.
- Sie dürfen schon im gleichen Brief, in dem Sie Ihren Vermieter über den Schimmel benachrichtigt haben, Ihre Mietminderung bis zur Beseitigung des Mangels ankündigen.
- Falls Sie den Schimmel selbst beseitigen, müssen Sie die Kosten dafür tragen - es sei denn, der Vermieter hat die Frist verstreichen lassen, die Sie ihm in Ihrem Schreiben gesetzt haben.
- Schwierig ist es, die Höhe der Mietminderung wegen Schimmel zu bestimmen. Dabei kommt es darauf an, wie viel Wohnfläche betroffen ist und wie stark die Beeinträchtigung ist. Die Gerichte sprechen dazu ganz unterschiedliche Urteile - manche halten zehn Prozent Mietminderung für Schimmel in einzelnen Räumen für angemessen, manche 20 Prozent für Schimmel in mehreren Räumen.
- Die Mietminderung wegen Schimmel können Sie unter diesen Bedingungen einfach selbst vornehmen: Sie reduzieren die Überweisung Ihrer Miete.
- Achtung, mindern Sie zu Unrecht die Miete, kann der Vermieter das Recht haben, Ihnen fristlos zu kündigen. Lassen Sie sich also am besten beraten - von einem Gutachter, der die Ursache des Schimmels feststellt, und von einem Anwalt oder dem Mieterschutzbund.
Weitere Autoren: Nadine Ebert, Christoph Weber
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