Was Sie benötigen
- Defekte Heizung
Natürlich gibt es nicht die Möglichkeit, in jedem Fall die Zahlung der Miete einzustellen. Hier muss besonders bei einem Defekt der Heizung auf einige Dinge geachtet werden, bevor dies der Fall wäre. Es kommt bei einer Mietminderung immer auf den Einzelfall an. Dies können Sie bereits an den zwischenzeitlich gesprochenen Urteilen der Gerichte zum Thema Heizung ersehen.
Bei defekter Heizung können Sie eine Mietminderung durchsetzen
- Es ist natürlich unbestritten, dass bei einer defekten Heizung und dadurch unbewohnbarer Wohnung 100 Prozent der Miete gekürzt werden kann. Wenn es aber nur um Teilbereiche geht, sind den Möglichkeiten einer Mietminderung natürlich Grenzen gesetzt.
- Es gibt eine allgemeine Auflistung der Prozentzahlen, die als Mietminderung bei einer defekten Heizung angewandt werden. Diese erhalten Sie beim Mieterschutzbund oder den Mietervereinen in Ihrer Nähe.
- Allerdings sind die Urteile der Gerichte auch hierzu sehr differenziert ausgefallen, da es viele Menschen gibt, die beim Defekt der Heizung willkürlich die Miete kürzen, ohne sich vorher erkundigt zu haben.
- Wenn Sie einen Schaden an Ihrer Heizung feststellen, sprich diese nicht funktioniert, wenden Sie sich sofort an Ihren Vermieter. Dieser hat nun keine Zeit mehr um sich zum Beispiel Angebote für die Reparatur einzuholen, sondern er muss sofort handeln.
- Wenn der Defekt an einem Wochenende auftritt und Sie Ihren Vermieter nicht erreichen können, müssen Sie nicht warten. Hier haben Sie das Recht selbst einen Handwerker zu beauftragen, der den Fehler behebt. Die Rechnung hat der Vermieter zu tragen.
- Schalten Sie bei Schwierigkeiten wegen einer defekten Heizung immer den Mieterschutzbund ein, der sich dann der Sache annimmt. Über diesen werden Sie bei Streitigkeiten auch anwaltlich vertreten.
- Auf jeden Fall haben Sie bei einer defekten Heizung, in welchem Ausmaß auch immer, das Recht eine Mietminderung durchzuführen.
Weiterlesen:
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?