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Wasserrohrbruch - so verhandeln Sie mit dem Vermieter über eine Mietminderung

Inhaltsverzeichnis

Wasserrohrbruch: Mietminderung macht nicht in jedem Fall Sinn.
Wasserrohrbruch: Mietminderung macht nicht in jedem Fall Sinn.
Wenn die Temperaturen im Winter weit unter Null Grad sinken, kann es passieren, dass es zu einem Wasserrohrbruch kommt. Oft dauert es Wochen, bis der Schaden wieder behoben ist. Unter Umständen hat der Mieter für diese Zeit ein Recht auf Mietminderung.

Was Sie benötigen

  • schriftliche Bekanntmachung gegenüber dem Vermieter
  • Fotos des Schadens
  • Dokumentation der Mietminderung

Wasserrohrbruch und ähnliche Schäden - das müssen Sie wissen

  • Als Mieter sind sie gesetzlich verpflichtet jeden Schaden an der Wohnung, insbesondere wenn Sie deswegen die Miete kürzen, beim Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Weisen Sie ihn in schriftlicher Form auf den Wasserrohrbruch hin und fordern Sie die Behebung des Schadens.
  • Beginnt der Vermieter unverzüglich mit der Behebung des Schadens durch den Wasserrohrbruch, sollten Sie darüber nachdenken, ob es Sinn macht die Miete zu kürzen. Es steht ihnen zwar gesetzlich zu, bedenken Sie jedoch, dass nicht alles was Recht ist auch durchgesetzt werden muss. Ihr Verhältnis zum Vermieter kann dadurch auf Jahre getrübt werden.
  • Zeigt sich der Vermieter uneinsichtig oder lässt sich mit der Behebung des Wasserrohrbruchs viel Zeit, macht eine Mietminderung Sinn. Als Grundlage der Kürzung dient die Bruttomonatsmiete, d.h. Kaltmiete plus alle Betriebskosten.
  • Sie sind berechtigt ab dem Zeitpunkt des Auftretens des Wasserrohrbruchs die Miete zu kürzen, unabhängig davon, wann der Vermieter mit der Schadenbehebung beginnt.
  • Sie können die Miete ohne vorherigen Antrag oder Genehmigung solange kürzen, bis der Schaden durch den Wasserrohrbruch vollständig behoben ist. Auch die anschließende Trockenlegung und Benutzung von Lufttrockner stellt einen erheblichen Umstand dar, der Sie weiterhin zur Kürzung der Miete berechtigt. Wenn es sich allerdings um einen sehr kleinen Wasserflecken handelt, der weniger als drei Prozent der Nutzungsfläche untauglich macht, sind Sie nicht befugt ihre Miete aufgrund eines Wasserrohrbruchs zu kürzen, es sei denn der Renovierungslärm sorgt für erhebliche Beeinträchtigungen.
  • Da Sie im Normalfall ihre Miete im Voraus bezahlen, können Sie die Miete mit der Vorauszahlung des kommenden Monats verrechnen.
  • In der Vergangenheit haben Gerichte unterschiedlich über die Höhe der Mietminderung entschieden. Diese kann in jedem Einzelfall unterschiedlich ausfallen. Einige allgemeine Werte können jedoch als Richtlinien dienen. Beachten Sie dabei, dass sich die prozentualen Kürzungen immer auf einen ganzen Monat beziehen, d.h. sollte der Schaden früher behoben werden, müssen Sie die Sätze dementsprechend anpassen.

    Mietminderungssätze bei Wasserrohrbruch

  • Wenn Sie Mieter einer Gewerbeimmobilie sind und aufgrund eines Wasserrohrbruchs die Immobilie nur noch eingeschränkt nutzen können, steht ihnen eine Mietminderung von 40 Prozent zu.
  • Ein Wasserflecken auf dem Parkettboden berechtigt Sie zur monatlichen Mietminderung von fünf Euro.
  • Wasserflecken, die im Bad von etwa 80x40 cm und in der Küche von etwa 40x40 cm auftauchen, berechtigen zur Kürzung von 2,95 Prozent der Monatsbruttomiete.
  • Bei großen Wasserschäden an den Decken und Wänden können Sie die Miete um 25 Prozent kürzen.
  • Bildet sich aufgrund des Wasserrohrbruchs innerhalb weniger Tage Schimmel, können Sie die Miete um weitere zehn Prozent kürzen.
  • Entstehen durch die Renovierungs- und Behebungsarbeiten des Schadens, der durch den Wasserrohrbruch entstanden ist, großer Lärm, können Sie die Miete für die Dauer der Arbeiten um 60 Prozent mindern.
  • Reagiert der Vermieter nicht und die Wohnung wird aufgrund des Wasserrohrbruchs durchfeuchtet, steht ihnen eine Mietminderung von weiteren zehn Prozent zu, wenn sich der Wasserrohrbruch an Wänden von Wohnräumen befindet. Bei einem Bruch an der Decke sind es acht Prozent und bei einem Wasserrohrbruch im Abstellraum sieben Prozent. Ereignet sich der Wasserrohrbruch im Keller, stehen ihnen fünf Prozent an Mietminderung zu.
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