Was Sie benötigen
- Antragsformular auf Mietminderung
Mietminderung bei Schimmel in der Wohnung
Es gibt verschiedene Tabellen, die Mietmängel und die entsprechenden Mietminderungen aufzeigen. Doch Vorsicht, denn sie dienen lediglich Ihrer Orientierung. Zwar basieren sie auf Rechtsprechungen verschiedener Gerichte, dennoch muss jeder Mietmangel im Einzelfall festgestellt werden.
- Es gibt sehr unterschiedliche Rechtsprechungen zur Höhe der Mietminderung bei Schimmelbefall in der Wohnung, da sie alle einen bestimmten Einzelfall betreffen.
- Grundsätzlich ist es aber Ihr gutes Recht, die Miete bei Schimmelpilzen in Ihren Wohnräumen zu senken, denn dieser Zustand birgt Gesundheitsgefahren.
- Bei einem erheblichen Schimmelbefall und Durchfeuchtung des Wohnzimmers, Schlafzimmers sowie der Küche können Sie, laut Rechtsprechung des Landgerichtes Berlin, Ihre Miete bis zu 80 Prozent mindern.
Pilzbefall im Schlafzimmer dem Vermieter vorab anzeigen
Schimmelflecken im Schlafzimmer sind nicht nur ein optischer Störfaktor, sondern auch gesundheitsschädigend. In diesem Fall können Sie bei Ihrem Vermieter eine Mietminderung beantragen, wenn Sie den Mangel nicht selbst verursacht haben.
- Sie können eine Mietminderung für den Schimmelbefall in Ihrem Schlafzimmer erfolgreich durchsetzen, wenn Sie nicht selbst der Verursacher dieses Mangels sind.
- Wichtig ist jedoch, dass Sie Ihren Vermieter zuvor schriftlich über den Schimmelbefall informieren.
- Dokumentieren Sie in Ihrem Schreiben genau, welche Wohnräume in welchem Ausmaß betroffen sind.
- Orientieren Sie sich an den Urteilen der verschiedenen Landgerichte zur Mietminderung bei Schimmelbefall in Wohnräumen.
- Wählen Sie ein passendes Beispiel aus, das Ihrer persönlichen Situation gleicht, und entnehmen Sie diesem den Prozentsatz für die Mietminderung.
- Behalten Sie die Miete nicht einfach ein, denn aus juristischen Gründen ist es erforderlich, die Mietminderung schriftlich bei Ihrem Vermieter zu beantragen.
Wenn Sie nicht sicher sind, um wie viel Prozent Sie die Miete in Ihrem Fall mindern können, wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale, den Mieterschutzbund oder Mieterverein. Letzterer setzt Ihre Interessen für Sie, gegen einen relativ geringen Jahresbeitrag, durch.
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